Auf gesamtgemeindlicher Ebene ermöglicht der Landschaftsplan, Qualitäten der Kulturlandschaft zu erkennen und weiterzuentwickeln. Er stellt für die Gemeinde Datengrundlage und Entscheidungshilfe dar, um Planungslösungen zu erarbeiten. Der Landschaftsplan enthält beispielsweise Vorschläge, wie und auf welchen Flächen eine Gemeinde Maßnahmen des Naturschutzes sinnvoll umsetzen kann. Zudem zeigt er, auf welchen Flächen agrarstrukturellen Belangen oder der Siedlungsentwicklung Vorrang eingeräumt werden sollte. Der PV erstellt für seine Mitglieder umfassende landschaftsplanerische Konzepte und Fachbeiträge.
Artenschutz
Im Rahmen der Bauleitplanung ist sicherzustellen, dass das Vorhaben nicht zu unüberwindbaren Konflikten mit europarechtlich geschützten und national gleichgestellten Arten führt. Die Landschaftsplanerinnen und -planer des PV verfügen über die notwendige Kompetenz, um vorab einzuschätzen, ob sich für eine Planung Hindernisse durch den Artenschutz ergeben. In einigen Fällen arbeitet der Planungsverband München mit externen Fachleuten wie Biologen, Fledermausfachberatern und Vogelkundlern zusammen. Die Expertinnen und Experten können so auf der Grundlage einer aktuellen Kartierung des tatsächlichen Artbestandes verschiedene Möglichkeiten erörtern, wie sich das Vorhaben am besten realisieren lässt.
Eingriffsregelung
Durch Bauvorhaben entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft. Diese sind durch naturschutzfachliche Maßnahmen auf Ausgleichsflächen zu kompensieren. Der PV schlägt seinen Mitgliedsgemeinden Maßnahmen vor, um bei ihren Bauvorhaben die Eingriffe zu minimieren oder zu vermeiden. Hierdurch kann die Gemeinde den Ausgleichsflächenbedarf verringern. Zudem weist er seine Mitglieder auf den Vorteil von Ökokontoflächen hin. Dabei handelt es sich um Flächen, die zu Naturschutzzwecken bereits im Vorfeld von Eingriffen ökologisch aufgewertet worden sind. Vom naturschutzfachlichen Mehrwert, den die Ökokontofläche bis zum Zeitpunkt des Eingriffs gewinnt, profitiert die Gemeinde durch einen Abschlag auf den Ausgleichsflächenbedarf.