Konzentrationsflächenplanung Kiesabbau

Rohstoffförderung im Einklang mit städtebaulicher Entwicklung

 

Die Region München verfügt über eine Vielzahl an Bodenschätzen wie Kies, Sand, Lehm und Ton, die wesentlich für die bayerische Bauwirtschaft sind. Mit festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Bodenschätzen sorgt der Regionalplan dafür, dass in der Region mit den eigenen Rohstoffen und damit preisgünstig und nachhaltig gebaut werden kann.

Kiesabbau: Herausforderung für Gemeinden

Der Abbau von Kies oder Sand gilt ungeachtet von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Sofern keine wichtigen öffentlichen Belange entgegenstehen, genehmigt das zugehörige Landratsamt den Kiesabbau.

Häufig stoßen Abbauvorhaben jedoch auf Widerstand. So zum Beispiel in Zorneding, wo Kies in einem Gebiet mit hohem Erholungswert für die Bevölkerung gefördert werden soll. In Markt Burgheim steht der geplante Abbau den Plänen für ein Gewerbegebiet entgegen. Doch Gemeinden können Einfluss nehmen. Um die eigenen städtebaulichen Ziele gegenüber privilegierten Vorhaben durchzusetzen, gibt der Gesetzgeber ihnen ein Mittel an die Hand: die Konzentrationsflächenplanung. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) begleitet seit über 10 Jahren zahlreiche Planungen zur Steuerung der Rohstoffgewinnung.

Konzentrationsflächenplanung Schritt für Schritt

Mithilfe der Konzentrationsflächenplanung (Sachlicher Teilflächennutzungsplan nach § 5 Abs. 2b BauGB) lassen sich Kiesabbauvorhaben beeinflussen. Der Steuerungsmechanismus beginnt damit, dass Gebiete schrittweise ausgeschlossen werden (siehe Schritte 1–3) und mündet in die sehr individuelle, konzeptionelle Arbeit der Gemeinden.

  1. Zunächst prüfen die Verantwortlichen, welche Flächen nicht für den Kiesabbau in Frage kommen, zum Beispiel Naturschutzgebiete und Trinkwasserschutzgebiete. (Auch ohne Konzentrationsflächenplanung werden in dieser sogenannten „harten Tabuzone“ keine Abbauvorhaben genehmigt.)
  2. Im Anschluss bestimmt die Gemeinde Standorte, auf denen keine wirtschaftliche Kiesgewinnung möglich ist, zum Beispiel, weil das Kiesvorkommen zu klein ist oder der Rohstoff unter meterhohen Deckschichten verborgen ist. 
  3. Danach scheiden weitere Flächen aus, auf denen ein Kiesabbau mit Restriktionen verbunden ist. Zum Beispiel im Bannwald oder in Lebensräumen von Wiesenbrütern. Häufig handelt es sich um Flächen von überörtlicher oder allgemeiner gesellschaftlicher Bedeutung. Um die Abgrabungsrechte einzuschränken, ist es in diesem Schritt besonders wichtig, das Vorgehen nachvollziehbar zu begründen.

Schließlich verbleiben Flächen, die für den Kiesabbau grundsätzlich geeignet sind. An dieser Stelle beginnt die von den städtebaulichen Zielen der jeweiligen Gemeinde getragene konzeptionelle Arbeit.

Zorneding, Burgheim, Aresing und Glonn bestimmen mit

Es gibt viele Möglichkeiten, den Kiesabbau so zu steuern, dass er besser mit den eigenen städtebaulichen Zielen vereinbar ist. Dabei dürfen Abgrabungsrechte jedoch nicht vernachlässigt werden. Das bedeutet, dass die städtebaulichen Ziele im Kontext der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Bedeutung des Kiesabbaus betrachtet werden müssen und klare Begründungen für ihre Festlegung vorliegen sollten. Der PV unterstützt die Gemeinden dabei, richtig zu argumentieren und abzuwägen.

Erholung

Zorneding beispielsweise, legt eine räumliche Abfolge von Abbau- und Erholungsgebieten fest. Heißt, die Gemeinde definiert Gebiete, die für die Erholung der örtlichen Bevölkerung besonders wichtig sind. Davon ausgehend bestimmt sie Areale – abstufend in Bezug auf ihren Erholungswert. So finden die Kiesabbauvorhaben auf Flächen statt, die für die Erholung weniger elementar sind.

Gewerbe

Markt Burgheim begann seine Konzentrationsflächenplanung, als ein erster Entwurf des Regionalplans erschien. Dieser sah vor, ein bestehendes Vorranggebiet auf eine potenzielle Gewerbefläche der Marktgemeinde auszuweiten. Zusammen mit dem PV arbeitete die Gemeinde die städtebauliche Bedeutung der Fläche heraus und sammelte genügend Argumente, um eine Erweiterung des Vorranggebiets abzuwenden.

Rekultivierung

Aresing im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen verfolgt einen ganz anderen Steuerungsmechanismus: Im Gemeindegebiet wurde bereits an mehreren Stellen im Wald Kies ausgebeutet. Weil sich die Rekultivierung der bestehenden Kiesgruben verzögert, begrenzt die Gemeinde die Erweiterung und Öffnung neuer Kiesgruben. Bevor neue Abbauflächen hinzukommen, sollen bestehende Gruben genutzt und wiederaufgeforstet werden. Auf diese Weise kann sich ein Gleichgewicht zwischen Ausbeutung und Rekultivierung entwickeln.

 

 

Ortsbild

Ein letztes Beispiel führt uns in die Gemeinde Glonn. Vor einer dörflichen Ortsansicht drohte sich eine klaffende Kiesgrube aufzutun, als ein Abbauunternehmen die bestehende Kiesgrube erweitern wollte. Der PV veranschaulichte die künftige Dimension der Abbaufläche im Gelände, indem er mittels GPS die Außengrenzen abging. Die so erstellte Simulation enthielt zudem einen Vorschlag, das Abbaugebiet räumlich zu begrenzen.
Der Gemeinderat ließ die gewonnenen Erkenntnisse in die Konzentrationsflächenplanung einfließen.

Balanceakt zwischen Rohstoffbedarf, Umweltschutz und Gemeindeentwicklung

Das Werkzeug der Konzentrationsflächenplanung ist allerdings mit Bedacht zu verwenden und nicht einfach zu handhaben. Zum einen ist der Kiesabbau für die heimische Industrie und Bauwirtschaft essenziell. Zum anderen ist Kies aus regionalen Lagerstätten auch aus Klimaschutzgründen, importiertem Kies vorzuziehen. Der Transport der schweren Last über weite Distanzen verursacht viel CO₂ und ist daher möglichst zu vermeiden. Nicht zuletzt muss die Argumentation der Gemeinde hohen rechtlichen Anforderungen standhalten, wenn sie Abgrabungsrechte steuern oder einschränken möchte.

Eine gute Konzentrationsflächenplanung trägt dazu bei, städtebauliche Ziele von Gemeinden zu wahren und gleichzeitig Umweltschutz und Rohstoffversorgung zu berücksichtigen.