Im Auftrag der Gemeinde Gilching erstellte der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) für das Gewerbegebiet Argelsried einen Bebauungsplan. In diesem Zusammenhang sollte der PV auch die Eingriffsregelung mit bearbeiten. Diese regelt gesetzlich, wie dem Verbrauch von Natur und Landschaft durch (bauliche) Flächennutzung entgegenzuwirken ist. So möchte der Gesetzgeber negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermeiden oder minimieren. Lassen sich solche Eingriffe nicht aufheben, sind sie durch Naturschutzmaßnahmen auszugleichen.
Ausgleichsfläche erfüllt mehrere Anforderungen
Als Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet Argelsried bot sich eine Brachfläche im Nahbereich einer aktiven Kiesgrube an. Auf dieser großen zusammenhängenden Fläche entwickelte der PV daher für die Gemeinde Gilching im Zuge des Bauleitplanverfahrens ein Ausgleichsflächenkonzept. In diesem Fall gelang es, mehrere fachliche Anforderungen auf einer Fläche zu erfüllen.
Die Brachfläche erwies sich dafür als ideal:
- Sie wurde nicht landwirtschaftlich genutzt und berührte damit keine agrarstrukturellen Belange. Die Gemeinde musste somit keine landwirtschaftliche Nutzfläche für Ausgleichszwecke einsetzen.
- Sie konnte im Bereich der aktiven Kiesgrube ein Refugium für geschützte Tierarten bieten, denn es war eine versorgungstechnische Nachnutzung geplant.
Artenschutz berücksichtigen
Bisher ungeklärt war jedoch die Frage, wo die Gemeinde Ersatzlebensräume für potenziell betroffene, geschützte Arten im Abbaugebiet, zum Beispiel Zauneidechse und Wechselkröte, schaffen soll. Einen artenschutzrechtlichen Ausgleich muss die Gemeinde schaffen, noch bevor sie auf dem Gebiet der Kiesgrube baut. Der Planungsverband München griff diese Problematik bei der Konzeption naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen auf: Er schlug vor, auf der als Ausgleichsfläche geplanten Brachfläche sowohl das Landschaftsbild ansprechender zu gestalten als auch Ausweichlebensräume für Pionierarten aus der Kiesgrube zu schaffen. So entstand ein Mosaik aus gestuften Waldrändern mit blühenden Säumen, Extensivgrünland und Rohbodenstandorten (vergl. Karte mit Mosaik oben).
Eine Ausgleichsfläche für zwei Bebauungspläne
Da es möglich war, eine große zusammenhängende Fläche in einem Stück naturschutzfachlich zu überplanen, konnte auch das Nachfolgeprojekt „Bebauungsplan Fernwärmezentrale“ im Bereich der Abgrabungsfläche von den Vorarbeiten profitieren. So hatte die Gemeinde die Möglichkeit, auf eine Teilfläche der bestehenden Ausgleichsfläche zuzugreifen, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Lösungen für artenschutzrechtliche Konflikte hatte sie bereits beim ersten Bebauungsplan angeboten. Das Ausgleichsflächenkonzept vereint Anforderungen an den Natur- und Artenschutz auf demselben Raum und berücksichtigt artenschutzrechtliche Belange.