Bebauungsplan Kindergarten Tuntenhausen

einschließlich paralleler Änderung des Flächennutzungsplans und Umweltbericht

März 2019 bis April 2020

Die Gemeinde Tuntenhausen im Landkreis Rosenheim benötigte dringend einen weiteren Kindergarten für Kinder zwischen null und sechs Jahren. Ein Grundstück stand schon bereit: Die Gemeinde wollte den Kindergarten auf einer zuvor landwirtschaftlich genutzten Wiese bauen, die am nordöstlichen Ortsausgang liegt. So beschloss der Gemeinderat im März 2019 einen Teil der gut 10.000 Quadratmeter großen Fläche in Gemeinbedarf für Zwecke der Kinderbetreuung sowie in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) umzuwandeln (siehe Plan zur Aufteilung der Fläche unten). Um den Kindergarten zu planen und umzusetzen, hat die Gemeinde öffentliche Fördergelder in Anspruch genommen.

Erschließung und Bebauung

Die Fläche befand sich im Außenbereich, ein Bebauungsplan lag nicht vor. Um den Kindergarten errichten zu können, musste die Gemeinde auf dem Grundstück Baurecht schaffen: Sie hat daher den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) sowohl mit der Änderung des Flächennutzungsplans als auch mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans beauftragt. Die PV-Planer bewerteten ebenfalls in einem Umweltbericht, wie sich der Bau des Kindergartens auf Natur, Klima, Wasser, Boden etc. auswirkt.

Für die Planung waren folgende Aspekte maßgeblich:

  • Die Erschließung der Fläche soll über den Bahnweg erfolgen (dort sollen auch die Parkplätze liegen), da dies verkehrssicherer und wirtschaftlicher ist als über die Staatsstraße (Tillystraße)
  • Die Gebäude sollen im nördlichen Teil des Grundstücks entstehen, als Abschluss für den bebauten Ortsteil.
  • Der Außenspielbereich des Kindergartens orientiert sich nach Süden bzw. nach Südwesten.

Lärmschutz

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens hat die Hoock & Partner Sachverständigen PartG mbB ein schalltechnisches sowie ein immissionsschutztechnisches Gutachten erstellt. Es kam zu dem Ergebnis, dass der Verkehrslärm auf der Tillystraße (Staatsstraße) tagsüber den Aufenthalt im Freien erheblich beeinträchtigt. Daher muss die Gemeinde im Norden entlang der Tillystraße durch zusätzliche bauliche Maßnahmen für einen Schallschutz sorgen: entweder per Lärmschutzwall oder -wand oder mithilfe einer Kombination aus beidem. Da dieser Wall in einer sogenannten Anbauverbotszone verläuft, die im Zuge der Planung von 20 m auf 10 m reduziert werden konnte, sind beim Bau bestimmte Auflagen des Staatlichen Bauamts Rosenheim zu berücksichtigen.

Geruchsschutz

Südöstlich des Plangebiets befinden sich eine benachbarte Lagerhalle, ein Fahrsilo sowie eine unterirdischer Güllegrube. Aufgrund der möglichen Geruchsbelästigungen muss der Kindergarten so geplant werden, dass Fenster, die zur Belüftung von Aufenthaltsräumen notwendig sind, lediglich in einem geruchsunkritischen Bereich liegen dürfen. Andernfalls ist eine Lüftungsanlage zu installieren.

Auch für den Freispielbereich der Kinder gelten Vorgaben, die eine Geruchsbelastung verhindern sollen. Die Gemeinde kann dort allerdings problemlos Parkplätze sowie schmale Grünstreifen mit Bäumen anlegen. Im Übrigen sind landwirtschaftliche Emissionen wie Lärm, Geruch und Staub von den Nutzern zu dulden, da das Plangebiet an landwirtschaftliche genutzte Flächen grenzt.

Entwurf Planungen

Das bisher unbebaute Plangebiet des Bebauungsplans ist knapp 7.000 Quadratmeter groß und weist ein stark hängiges Gelände auf, das von Nordosten (Tillystraße) nach Südwesten (Bahnweg) abfällt. Diese Hanglage macht sich der Entwurf zu Nutze: Er sieht ein Gebäude mit maximal zwei Geschossen mit einer Grundfläche von 1.000 Quadratmetern vor. Durch die Festsetzung einer maximalen Firsthöhe und der Geschossanzahl ist vom Ortseingang kommend lediglich ein Geschoss sichtbar, von unten her sind es zwei Geschosse. Das Gebäude hat zudem eine flache Dachneigung und fällt daher von der Höhe moderat aus. Mindestens vier Kindergartengruppen haben in dem Gebäude Platz. Langfristig besteht die Möglichkeit, die Gruppen auch zu erweitern. Geplant hat den Kindergarten das Architekturbüro Raimund Baumann in Oberaudorf.

Die Planer haben die Parkplätze möglichst flächensparend untergebracht. Für die viergruppige Einrichtung sind nun 22 Stellplätze vorgesehen, die am Bahnweg liegen. Insgesamt wären dort 26 Stellplätze möglich, falls die Kindergartengruppen zu einem späteren Zeitpunkt auf fünf erweitert werden sollten.

Öffentliche Beteiligung

Innerhalb des gesamten Verfahrens lagen die Pläne drei Mal für die Öffentlichkeit aus, sodass sich Bürger und Träger öffentlicher Belange beteiligen und ihre Standpunkte abgeben konnten. Mit der Gemeinde eng abgestimmt erarbeitete der PV die Abwägungsvorschläge und nahm die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse in die Planungen auf.

Anfang 2020 hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) als auch für die Aufstellung des Bebauungsplans gefasst. Die neuen Pläne traten mit der Bekanntmachung in Kraft: Der FNP Mitte Februar und der Bebauungsplan Ende April 2020. Da die Planreife des Bebauungsplans seit Januar 2020 gegeben war, konnte eine Baugenehmigung bereits im März 2020 erteilt werden. Die Bauarbeiten für den Kindergarten starten daher Anfang Mai 2020.

Umweltbericht

Parallel dazu erarbeitete der PV einen Umweltbericht. Dort haben die Planer die Belange des Umweltschutzes beschrieben und bewertet. Der Fazit der PV-Planer: Erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft sowie Mensch und Kultur- und Sachgüter sind bei dem Bau des Kindergartens nicht zu erwarten.

Durch den Bau wird Fläche versiegelt und Grünland geht verloren. Dies wirkt sich unter anderem auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf die Kaltluftproduktion und Klimaregulierung aus. Zudem steht es den Zielen des Landschaftsplans sowie dem Artenschutz (Erhalt von extensivem Grünland für bedrohte Vogelarten) entgegen. Die Gemeinde ist sich dessen bewusst. Da sie jedoch keine alternativen Flächen zur Verfügung hat, haben die Daseinsvorsorge vor Ort und der dringende Bedarf an einer Kinderbetreuungseinrichtung Vorrang.

Grünordnung, Ausgleich, Artenschutz

Um die negativen Folgen des Eingriffs in Natur und Landschaft zu kompensieren, weist die Gemeinde als Ausgleichsfläche eine extensive Wiese aus; diese liegt außerhalb des Plangebietes auf einer gemeindlichen Ökokontofläche. So kann die Gemeinde neuen Lebensraum, Nistplätze und Nahrungsangebot für einige Vogelarten wie etwa Braunkehlchen, Wiesenbrüter, Kiebitz schaffen. Zudem begrünt die Gemeinde den Ortsrand, indem sie entlang der Staatstraße eine Grünfläche anlegt und diese mit Obstbäumen bepflanzt. Damit fördert sie Ortsbild und Wohnklima.