XPlanung in Bayern

Informationen und Empfehlungen für Kommunen

 

Veröffentlicht: 8. Februar 2023; aktualisiert: 8. Juli 2024

Ab dem 8. Februar 2023 ist der Datenstandard XPlanung in Bayern auch für Kommunen im Planungsbereich verpflichtend eingeführt.
  • Was bedeutet das für bayerische Kommunen?
  • Und welche Vorgehensweise bietet sich für Kommunen an?
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) erläutert die gesetzlichen Vorgaben und gibt Empfehlungen, wie Gemeinden bei der Einführung vorgehen können. Zudem haben wir Ihnen eine Reihe von Informationen zusammengestellt.

 Da sich das Thema XPlanung in Bayern weiterentwickelt, aktualisieren wir diese Seite kontinuierlich.
 Schauen Sie immer mal wieder vorbei, es lohnt sich!

Was ist XPlanung?

Um raumbezogene Daten besonders im Planungsbereich und im Städtebau künftig besser nutzen zu können, bedarf es standardisierter Datenformate. XPlanung ist ein solcher Datenstandard, mit dem es den Beteiligten eines Planungsverfahrens möglich ist, einfacher und besser miteinander zu kommunizieren – indem sie Planungsdaten in einer einheitlichen „Sprache“ bereitstellen, auswerten und am Ende des Prozesses  visualisieren.

Mit dem für die XPlanung entwickelten Datenaustauschformat XPlanGML sollen künftig alle Bauleitpläne, Raumordnungspläne und Landschaftspläne vereinheitlich und digital zwischen unterschiedlichen IT-Systemen austauschbar sein. Mittels XPlanGML lassen sich Inhalte und Strukturen eines Planwerkes verlustfrei transportieren, und zwar unabhängig von der eingesetzten Software. Aufgabe der Software ist es, die XPlan-konformen Daten zu erzeugen, zu bearbeiten und zu visualisieren.

Rechtliche Grundlagen

Mit dem Beschluss des IT-Planungsrates in Verbindung mit Art. 51 Abs. 2 des Bayerisches Digitalgesetzes hat der Freistaat Bayern den Datenstandard XPlanung verbindlich in seinem Verwaltungsraum eingeführt. Bis zum 8. Februar 2023 sind alle bestehenden IT-Verfahren in den betroffenen bayerischen Planungsverwaltungen so zu ertüchtigen, dass XPlan-Daten bereitgestellt und verarbeitet werden können.

Neben allen bayerischen Kommunen – Städte, Märkte, Gemeinden und Landkreise – betrifft die Einführung alle weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteure wie Behörden, Softwareanbieter, Dienstleister, Planungsbüros und auch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) als Zweckverband.

XPlanung ist derzeit für folgende Planungsebenen bzw. Planwerke anzuwenden:

  • die Landes- und Regionalplanung mit Landesentwicklungsprogramm und Regionalplänen
  • die Bauleitplanung mit Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
  • die Landschaftsplanung mit Grünordnungsplan und Landschaftsplan

Welche Vorteile bringt XPlanung?

  • Vereinfachter Datenaustausch zwischen Gemeinde, Planern, Behörden (TÖB), Planungsebenen (Region / Gemeinde)
  • Nur noch EIN standardisiertes Format; kein Austausch über Dateiformate wie DWG (AutoCAD),  Shape etc. mehr nötig
  • Die Software übernimmt Visualisierung und Kartografie der Planwerke
  • Unkomplizierte Verwendung bei Online-Beteiligungsverfahren
  • Nutzung in digitalen Genehmigungsverfahren, wie z. B. bei der Baugenehmigung
  • Zusammenführen mit anderen Standards, wie XBau, XTrasse etc. möglich
  • Damit Rückgewinnung der Datenhoheit durch die Kommunen, insbesondere kleinere Gemeinden: Die Daten können im standardisierten Format von der Gemeinde archiviert und mittels Software gelesen und bearbeitet werden

 

Zwei-Stufen-Einführung

Bis zum 8. Februar 2023 muss die Einführung eines Minimalstandards (teilvektoriell = georeferenzierter Umgriff mit Planungsdokumenten) in Bayern eingeführt sein. Die Einführungsfrist des deutlich anspruchsvolleren vollvektoriellen Standards steht noch nicht fest.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Kommunen den Datenstandard XPlanung in zwei Stufen umzusetzen:

  • Stufe 1: Im teilvektoriellen (Minimal-)Standard wird lediglich der Umgriff des Plans (Geltungsbereich) und eine Reihe von Metadaten wie der Name der Gemeinde, des Plans und z. B. das Datum des In-Kraft-Tretens/der Wirksamkeit  erfasst. Alle Inhalte wie Plan, Legende, textliche Festsetzungen werden als PDF (also Bild) transportiert. Diese Technik ist als Übergangslösung bis zur Einführung des vollvektoriellen Standards und für bereits bestehende Pläne gedacht.
  • Stufe 2: Im vollvektoriellen Standard sollen alle Informationen des Plans wie Planzeichnung, Legende, textliche Festsetzungen erfasst werden. Alle raumbezogenen Daten wie etwa Flächen und Linien werden als georeferenzierte Elemente eines digitalen Modells angelegt. Diesen Elementen können Eigenschaften wie „Grundflächenzahl (GRZ)“ oder „Baugrenze“ zugewiesen werden. Nur so lassen sich die Vorteile des Standards in vollem Umfang nutzen.

Was zu tun ist!

Zum besseren Verständnis sollte jede Kommune sich zunächst über den Standard XPlanung informieren – via Digitale Planung Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und bei der Leitstelle XPlanung. Außerdem stellt die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) Schulungen zur Digitalisierung im Planungsbereich für Beschäftigte in den Bauämtern sowie die Leitungsebenen bereit.

So können Sie bei der Einführung vorgehen

Generell bieten sich jeder Kommune bzw. jedem Planungsträger die nachfolgend genannten Schritte an. Da sich die Rahmenbedingungen vor Ort unterscheiden können, kann die Umsetzung von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich erfolgen.

  1. Klären Sie den Bestand der eingesetzten IT. Wie sieht die IT-Infrastruktur aus? Welche Software (CAD, GIS etc.) setzen Sie ein? Kann diese XPlanGML-Daten lesen, verarbeiten und anzeigen? Sind die Ergebnisse von Testläufen zufriedenstellend?
  2. Definieren Sie Ziele. Was soll die Entwicklung der kommunalen IT-Infrastruktur in Bezug auf XPlanung leisten? Zu welchem konkreten Zweck nutzt die Gemeinde XPlanGML-Daten? Wie sollen die Daten abgelegt werden? Wo bekommt die Gemeinde Informationen her? Wie kann der Austausch mit anderen aussehen? Welche Veranstaltungen gibt es dazu?
  3. Planen Sie die Umsetzung sehr konkret. Welche Meilensteine wollen wir erreichen? Muss eine neue Software angeschafft werden? Wie soll die Ablage von XPlanGML-Dateien geregelt sein? Können wir selbst oder unser Planungsbüro XPlanGML-Daten erstellen?
  4. Im Rahmen der Umsetzung Ihres ersten Planwerks sollten die beteiligten Stellen Arbeitsprozesse abstimmen und erproben. Sie können interne Abläufe überprüfen und die Zusammenarbeit mit externen Stellen erproben und aufbauen.
  5. Verpflichten Sie Ihre Dienstleister bzw. Planungsbüros bei der Vergabe von Planungsleistungen für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die Daten zumindest im teilvektoriellen XPlan-Standard bereitzustellen. Die entsprechende XPlanGML-Datei wird spätestens nach Abschluss des Verfahrens vorgelegt.
  6. Legen Sie die XPlanGML-Daten ab – zusammen mit allen übrigen Verfahrensdaten strukturiert, sicher und DSGVO-konform in Ihrer vorgesehenen IT-Struktur.

Praxis-Tipp

 Prüfen Sie, ob Ihre XPlanGML-Dateien technisch fehlerfrei sind via XPlan-Validator der Leitstelle XPlanung.

PV-Service für Mitglieder

  • Der PV stellt seinen Mitgliedern alle Unterlagen wie bisher in der gewohnten Form bereit.
  • Zusätzlich liefern wir ab dem 8. Februar 2023 alle Endfassungen von Plänen auch als XPlanGML-Daten im teilvektoriellen Standard.
  • Bei Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
  • Zudem halten wir Sie auf dieser Seite rund um das Thema XPlanung auf dem Laufenden!

 

Der Datenstandard XPlanung ist die technische Grundlage für DiPlanung

Downloads & Links

Information & Kontakt für interessierte Kommunen
 

 

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Ihr Kontakt für die XPlanung

Christian Schwander
Dipl.-Ing. Univ. Architekt M.Sc., Stellvertreter des Geschäftsführers, Leiter Ortsplanung
Monika Knauff
Dipl.-Geologin, Leiterin Geodaten & IT