
Ab dem 8. Februar 2023 ist der Datenstandard XPlanung in Bayern auch für Kommunen im Planungsbereich verpflichtend eingeführt.
Was bedeutet das für bayerische Kommunen?
Und welche Vorgehensweise bietet sich für Kommunen an?
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) erläutert die gesetzlichen Vorgaben und gibt Empfehlungen, wie Gemeinden bei der Einführung vorgehen können. Zudem haben wir Ihnen eine Reihe von Informationen zusammengestellt.
Da sich das Thema XPlanung in Bayern weiterentwickelt, aktualisieren wir diese Seite kontinuierlich.
Schauen Sie immer mal wieder vorbei, es lohnt sich!
Neuigkeiten zum Thema XPlanung
Neu seit 7. Juli 2025: Landesförderung XPlanBonus
Bis zum 31. Dezember 2026 können bayerische Kommunen Anträge stellen auf Übernahme von Mehrkosten die durch die Erstellung von vollvektoriellen XPlan-Daten entstehen bei:
Neuaufstellung oder Änderung von Planwerken
Datentransformation von Bestandsdaten
Höhe
60 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Mehraufwand für vollvektorielle XPlanung)
Maximal 6.000 Euro
Alles Weitere finden Sie auf den Seiten der Digitalen Planung Bayern.
Was ist XPlanung?
Um raumbezogene Daten besonders im Planungsbereich und im Städtebau künftig besser nutzen zu können, bedarf es standardisierter Datenformate. XPlanung ist ein solcher Datenstandard, mit dem es den Beteiligten eines Planungsverfahrens möglich ist, einfacher und besser miteinander zu kommunizieren – indem sie Planungsdaten in einer einheitlichen „Sprache“ bereitstellen.
Mit dem für die XPlanung entwickelten Dateiformat XPlanGML sollen künftig alle Bauleitpläne, Raumordnungspläne und Landschaftspläne vereinheitlich und digital zwischen unterschiedlichen IT-Systemen austauschbar sein. Mittels XPlanGML lassen sich Inhalte und Strukturen eines Planwerkes verlustfrei transportieren, und zwar unabhängig von der eingesetzten Software. Aufgabe der Software ist es, die XPlan-konformen Daten zu erzeugen, zu bearbeiten und zu visualisieren.

Rechtliche Grundlagen
Mit dem Beschluss des IT-Planungsrates in Verbindung mit Art. 51 Abs. 2 des Bayerisches Digitalgesetzes hat der Freistaat Bayern den Datenstandard XPlanung verbindlich in seinem Verwaltungsraum eingeführt. Bis zum 8. Februar 2023 sind alle bestehenden IT-Verfahren in den betroffenen bayerischen Planungsverwaltungen so zu ertüchtigen, dass XPlan-Daten bereitgestellt und verarbeitet werden können.
Neben allen bayerischen Kommunen – Städte, Märkte, Gemeinden und Landkreise – betrifft die Einführung alle weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteure wie Behörden, Softwareanbieter, Dienstleister, Planungsbüros und auch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) als Zweckverband.
XPlanung ist derzeit für folgende Planungsebenen bzw. Planwerke anzuwenden:
- die Landes- und Regionalplanung mit Landesentwicklungsprogramm und Regionalplänen
- die Bauleitplanung mit Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
- die Landschaftsplanung mit Grünordnungsplan und Landschaftsplan
Welche Vorteile bringt XPlanung?
- Vereinfachter Datenaustausch zwischen Gemeinde, Planern, Behörden (TÖB), Planungsebenen (Region / Gemeinde)
- Nur noch EIN standardisiertes Format; kein Austausch über Dateiformate wie DWG (AutoCAD), Shape etc. mehr nötig
- Die Software übernimmt Visualisierung und Kartografie der Planwerke
- Unkomplizierte Verwendung bei Online-Beteiligungsverfahren und Einsatz auf zentralen Beteiligungsplattformen
- Nutzung in digitalen Genehmigungsverfahren, wie z. B. bei der Baugenehmigung
- Zusammenführen mit anderen Standards, wie XBau, XTrasse etc. möglich
- Damit Rückgewinnung der Datenhoheit durch die Kommunen, insbesondere kleinere Gemeinden: Die Daten können im standardisierten Format von der Gemeinde archiviert und mittels Software gelesen und bearbeitet werden
- Einbindung in BIM-Prozesse bietet sich an
Zwei-Stufen-Einführung
Bislang ist in Bayern der sogenannte teilvektorielle Minimalstandard eingeführt. Es werden damit lediglich der Umgriff des Plans (Geltungsbereich) und eine Reihe von Basisdaten wie der Name der Gemeinde und der des Plans erfasst. Alle übrigen Inhalte wie Plan, Legende, textliche Festsetzungen werden als PDF oder georeferenziertes Bild referenziert.
Die Einführungsfrist des deutlich anspruchsvolleren vollvektoriellen Standards steht noch nicht fest. Hierbei sollen alle Informationen eines Plans XPlan-konform erfasst, strukturiert und referenziert werden. So lassen sich die Vorteile des Standards in vollem Umfang nutzen.
Was zu tun ist!
Zum besseren Verständnis sollte jede Kommune sich zunächst über den Standard XPlanung informieren – via Digitale Planung Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und bei der Leitstelle XPlanung. Außerdem stellt die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) Schulungen zur Digitalisierung im Planungsbereich für Beschäftigte in den Bauämtern sowie die Leitungsebenen bereit.
So können Sie bei der Einführung vorgehen
Die Umsetzung von XPlanung kann von Kommune zu Kommune je nach Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich erfolgen. Generell bieten sich aber die nachfolgend genannten Schritte an
- Definieren Sie Ziele. Werden Sie selbst XPlanGML-Daten erstellen oder planen Sie ein Planungsbüro zu beauftragen? Zu welchem konkreten Zweck werden Sie XPlanGML-Daten nutzen -sollen diese in ein eigenes GIS eingebunden werden? Wie und mit wem werden Sie XPlan Daten austauschen?
- Klären Sie den Bestand Ihrer IT und Infrastruktur. Wie sieht Ihre IT-Infrastruktur aus? Welche Software (CAD, GIS etc.) setzen Sie ein? Kann diese XPlanGML-Daten lesen, verarbeiten und anzeigen? Können Sie die von Ihnen verwendeten Planzeichen XPlanung zuordnen? Haben Sie geschultes Personal, das mit XPlan Daten umgehen kann? Wo erhalten Sie Ihr Knowhow, welche Schulungen kommen für Sie in Fragen, gibt es Veranstaltungen dazu? Hier weiß das StMB Rat.
- Planen Sie die Umsetzung sehr konkret. Muss neue Software angeschafft werden? Wie soll die Ablage von XPlanGML-Dateien strukturiert, sicher und DSGVO-konform geregelt sein? Mit welchen Planungsbüros möchten Sie kooperieren?
- Im Rahmen der Umsetzung Ihres ersten Planwerks sollten alle Beteiligten Arbeitsprozesse abstimmen und erproben.
- Verpflichten Sie Ihre Dienstleister bzw. Planungsbüros bei der Vergabe von Planungsleistungen für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die Daten zumindest im teilvektoriellen XPlan-Standard bereitzustellen. Die entsprechende XPlanGML-Datei wird spätestens nach Abschluss des Verfahrens vorgelegt.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie, ob Ihre XPlanGML-Dateien technisch fehlerfrei sind via XPlan-Validator der Leitstelle XPlanung.
PV-Service für Mitglieder
- Der PV stellt seinen Mitgliedern alle Unterlagen wie bisher in der gewohnten Form bereit.
- Standardmäßig liefern wir ab dem 8. Februar 2023 alle Endfassungen von Plänen auch als XPlanGML-Daten im teilvektoriellen Standard.
- Bei allen neu aufzustellenden Bauleitplänen und allen einzuarbeitenden Änderungen sehen wir einen Mehrwert, diese im XPlanung Standard vollvektoriell umzusetzen und bieten dies unseren Mitgliedern an.
- Zudem halten wir Sie auf dieser Seite rund um das Thema XPlanung auf dem Laufenden!
- Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im PV oder über ein Kontaktformular an das Team der Koordinierungsstelle im StMB.
Der Datenstandard XPlanung ist die technische Grundlage für DiPlanung
Downloads & Links
Information & Kontakt für interessierte Kommunen
Digitale Planung Bayern – XPlanung; Bayerisches Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Bei Fragen zur XPlanung sowie Bedarf für Unterstützung gerne an die Kontaktstelle der „Digitalen Planung Bayern“ wenden XPlanung@stmb.bayern.deSchulungsprogramm zur XPlanung via BVS (Bayerische Verwaltungsschule)
Leitstelle XPlanung
Leitfaden XPlanung der Leitstelle
Handreichung der Leitstelle
XPlan-Validator der LeitstelleLeitfaden „XPlanung – Digitale Bauleitpläne“
PV-Vortrag zur Digitaliserung von Flächennutzungsplänen - im Rahmen des Modellprojekts „Digitale Planung Bayern-XPlanung“





