
Am 30.Oktober 2025 trat der von Bundesbauministerin Verena Hubertz auf den Weg gebrachte Bauturbo in Kraft. Mit der neuen Sonderregelung – §246e Baugesetzbuch (BauGB) – und weiteren damit verbundene Neuregelungen, sind weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht möglich. Kommunen können individuell entscheiden, ob sie diese nutzen.
- Städte, Märkte und Gemeinden können künftig auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten oder davon abweichen. Das reduziert nicht nur die Kosten, sondern verkürzt auch die Verfahren deutlich – denn die Erstellung eines Bebauungsplans dauert häufig mehrere Jahre.
- Mit dem Bauturbo können Kommunen Bauvorhaben schneller ermöglichen: Nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde könnten zusätzliche Wohnungen bereits genehmigt werden.
- Wird ein Bauantrag innerhalb von drei Monaten nicht ausdrücklich abgelehnt, gilt er automatisch als genehmigt.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) informiert seine Mitglieder in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag und Döring Spieß Rechtsanwälte in Form eines Videopodcasts über wesentliche Änderungen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Arbeit. Zudem erhalten Sie Empfehlungen für den Umgang mit dem Bauturbo.
Änderungen und Auswirkungen

Matthias Simon, Direktor beim Bayerischen Gemeindetag, führt ins Thema Bauturbo ein und informiert über Hintergrund, Genese und Ziel der beschlossenen Sonderregelung.
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Spieß und PV-Stadtplaner Oliver Prells führen Sie durch die wichtigsten Neuregelungen: Der Fokus liegt auf dem Bauturbo. Die Redner beleuchten jeweils die geänderte oder neue Regelung und bewerten diese anschließend.
Matthias Simon und Christian Schwander, Leiter der Ortsplanung im PV, geben zum Ende des Videopodcasts erste Empfehlungen zum Umgang mit dem Bauturbo. Sie stellen eine Checkliste für die Zustimmung vor und zeigen auf, wie Gemeinden vorgehen und welche Stellschrauben den Weg vom Bauturbo zum „Superbauturbo“ ermöglichen können.


