PV legt ein Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Stadt Ebersberg vor
Die Stadt Ebersberg möchte ihren Energiebedarf zunehmend aus lokalen, erneuerbaren Ressourcen decken, um die Energiewende bis 2030 zu erreichen. Die Voraussetzungen für die Nutzung der Sonnenenergie sind in Bayern besonders günstig. Wichtigste Kennzahl ist die Jahressumme der Globalstrahlung. Das ist die Sonnenenergie, die innerhalb eines Jahres auf eine ebene Fläche auftrifft. Die Stadt erreicht einen überdurchschnittlichen Wert von 1.140 kWh pro m² und Jahr bei der Globalstrahlung (deutschlandweiter Durchschnitt von 1981 bis 2010: 1.055 kWh pro m2). Der Stadtrat sieht dementsprechend ein hohes Potenzial für die Nutzung von Sonnenenergie.
Standortsuche mit Landschaftsschutz
Um bis 2030 unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden, hat die Stadt Ebersberg auf Basis des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (GreenCity Energy und KlimaKom, 2012) beschlossen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen über die Förderung von Einzelprojekten zu entwickeln. Mithilfe eines Standortkonzeptes sollen ungeeignete Standorte ausgeschlossen und geeignete Standorte (Potenzialflächen) ermittelt werden und so als Grundlage für eine Steuerung im Rahmen der Bauleitplanung dienen. Sie hat deshalb den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) beauftragt, ein Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen zu erstellen. Oberstes Ziel sollte dabei sein, das Orts- und Landschaftsbild zu berücksichtigen. Naturschutz- und Erholungsgebiete, weithin sichtbare Hang- und Kuppenlagen sowie Siedlungsgebiete werden als grundsätzlich ungeeignete Flächen ausgeschlossen.
320 Hektar Fläche geeignet für Photovoltaik-Anlagen
Im Stadtgebiet Ebersberg eignen sich ca. 320 ha grundsätzlich für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das sind ca. fünfeinhalb Mal soviel wie bis 2030 benötigt werden. Der Planungsverband München hat der Stadt Ebersberg mit seinem Standortkonzept eine fachliche Beurteilungsgrundlage an die Hand gegeben, um über zukünftige Anfragen für PV-Anlagen entscheiden und den Detaillierungsgrad der durchzuführenden Bauleitplanung bereits vorab besser einschätzen zu können. So ist innerhalb einer der Potenzialflächen mit einer zügigen Bauleitplanung zu rechnen, weil übergeordnete Zielvorgaben nicht entgegen stehen und keine alternativen Standorte mehr geprüft werden müssen.
Das Konzept wurde am 30.03.2022 im Stadtrat per Beschluss angenommen. Damit liegt nun eine informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vor, die bei der nachfolgenden Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.
Links
Zur ausführlichen Projektseite:
Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen in Ebersberg
Online-Fachtagung des Planungsverbands München (PV):
„Klimaschutz & Erneuerbare Energien in der Bauleitplanung“ am 14. Juli 2022