Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen in Ebersberg

 September 2020 bis Januar 2022

Die Stadt Ebersberg möchte ihren Energiebedarf bis 2030 aus lokalen, erneuerbaren Ressourcen decken, um die Energiewende zu erreichen. Hierzu sollen 36.000 Mwh/a über Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ca. 58 ha generiert werden. Ebersberg hat deshalb den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) beauftragt, ein Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen zu erstellen.

Viel Sonnenstrahlung in Ebersberg

Die Voraussetzungen für die Nutzung von Sonnenenergie sind in Bayern besonders günstig. Wichtigste Kennzahl ist die Jahressumme der Globalstrahlung. Das ist die Sonnenenergie, die innerhalb eines Jahres auf eine ebene Fläche auftrifft. Die Stadt Ebersberg erreicht einen überdurchschnittlichen Wert von 1.140 kWh pro m² und Jahr bei der Globalstrahlung (deutschlandweiter Durchschnitt von 1981 bis 2010: 1.055 kWh pro m2). Der Stadtrat sieht dement­sprechend ein hohes Potential für die Nutzung von Sonnenenergie.

Die Anfrage für eine weithin sichtbare Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Größe von 6,5 ha veranlasste die Stadt, zuerst einmal nach grundsätzlich geeigneten Standorten zu suchen. Sie hat deshalb den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) beauftragt, ein Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen zu erstellen. Oberstes Ziel sollte dabei sein, das Orts- und Landschaftsbild zu berücksichtigen. Naturschutz- und Erholungsgebiete, weithin sichtbare Hang- und Kuppenlagen sowie Siedlungsgebiete werden als grundsätzlich ungeeignete Flächen ausgeschlossen.

Vorgehen

Die herangezogenen Eignungs- und Ausschlusskriterien lassen sich sowohl aus den Hinweisen zur Bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Stand 10.12.2021) als auch dem Praxis-Leitfaden für die ökologische Gestaltung von PV-Freiflächen­anlagen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (Januar 2014) ableiten.

Der Planungsverband hat in drei Schritten die grundsätzlich geeigneten Flächen ermittelt:

1. Ausschluss grundsätzlich nicht geeigneter Standorte
2. Ermittlung der eingeschränkt geeigneten Standorte

3. Abstandsflächen zu schutzbedürftigen Bereichen

Für die verbleibenden Flächen sind abschließend die aus städtebaulicher, landschaftsplanerischer und wirtschaftlicher Sicht zu bevorzugenden Bereiche herausgearbeitet worden.

 

Kriterien für Ausschluss- und Restriktionsflächen

Ausschlussflächen (rot):
Grundsätzlich ungeeignete Standorte sind bestehende Siedlungsgebiete, Waldflächen, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Ausgleichsflächen im Ökoflächenkataster, geschützte Biotope, Fluss- und Seeuferbereiche, Bodendenkmäler und Geotope, Bereiche mit besonderer optischer Ensemblewirkung, sichtbare Hang- und Kuppenlagen sowie Vorranggebiete für Kies.

Restriktionsflächen (orange + orange schraffiert):
Eingeschränkt geeignete Standorte sind Vorbehaltsgebiete (Landschaft und Kies), für Tourismus oder Naherholung bedeutende Kulturlandschaften, Nord- und Steilhänge, Streuobstwiesen und Landschaftsschutzgebiete. Zu Wald, Wohnbebauung sowie Straßen und Eisenbahntrassen müssen zudem bestimmte Abstände eingehalten werden.

Kriterien für Potenzialflächen

Die grundsätzlich geeigneten Flächen befinden sich im Südosten des Stadtgebiets und umfassen etwa 320 ha. Die zusammenhängenden Flächen liegen überwiegend in Größenordnungen zwischen 1 ha und 80 ha. Der Planungsverband München empfiehlt, zunächst einmal die vorbelasteten Böden (Altlasten und Böden mit geringer Bonität) sowie die technisch vorgeprägten Bereiche im Umfeld von oberirdischen Versorgungsleitungen oder Hauptverkehrstrassen zu entwickeln (lila Farbe + blaue Schraffur in der Grafik).

Ergebnis: 320 Hektar Fläche für PV-Anlagen geeignet

Im Stadtgebiet Ebersberg eignen sich ca. 320 ha grundsätzlich für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenan­lagen. Das sind ca. fünfeinhalb Mal soviel wie bis 2030 benötigt werden. Der Planungs­verband München hat der Stadt Ebersberg mit seinem Standortkonzept eine fachliche Beurteilungs­grundlage an die Hand gegeben, um über zukünftige Anfragen für PV-Anlagen entscheiden und den Detaillierungsgrad der durchzuführenden Bauleitplanung bereits vorab besser einschätzen zu können. In Bereichen innerhalb einer der Ausschlussflächen ist keine Bauleitplanung möglich. Innerhalb einer der Potentialflächen ist mit einer zügigen Bauleitplanung zu rechnen, weil übergeordnete Zielvorgaben nicht entgegen stehen und auch keine alternativen Standorte mehr geprüft werden müssen.

Das Konzept wurde am 30.03.2022 im Stadtrat per Beschluss angenommen. Damit liegt nun eine informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vor, die bei der nachfolgenden Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.

Link

 Online-Fachtagung des Planungsverbands München (PV):
„Klimaschutz & Erneuerbare Energien in der Bauleitplanung“ am 14. Juli 2022