Utting kann bauen!

20.11.2019

PV-Bebauungsplan für Schmucker-Areal in Utting beschlossen

© Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV); Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung


© Siegerentwurf von wwa wöhr heugenhauser architekten mit LUZ Landschaftsarchitekten


Der Uttinger Gemeinderat hat Ende Oktober 2019 den Bebauungsplan für das Schmucker-Areal als Satzung beschlossen. Damit findet ein umfassendes städtebauliches Projekt seinen Abschluss. Bereits 2015 wurde eine Vorkaufsrechtssatzung für das Areal erlassen, das anschließend von der Gemeinde erworben wurde. 2017 hat Utting den Beschluss gefasst, selbst als Gemeinde bezahlbaren Wohnraum zu bauen und durch einen städtebaulichen Wettbewerb verschiedene architektonische und landschaftsplanerische Bebauungskonzepte erhalten. Der PV hat das Projekt von Beginn an begleitet und den Siegerentwurf jetzt in einen verbindlichen Bebauungsplan überführt.

Auf dem 1,4 Hektar großen Areal, das sich in Ost-West-Ausrichtung zwischen der Landsberger, der Schondorfer und der Hechenwanger Straße erstreckt, sind rund 80 geförderte, damit preisgünstige, und barrierefreie Wohnungen sowie ein Gemeinschaftsraum mit einer Nutzfläche von 5.600 Quadratmetern vorgesehen. Der vom PV aufgestellte Bebauungsplan orientiert sich vergleichsweise eng am architektonischen Konzept des Gewinnerentwurfs aus dem städtebaulichen Wettbewerb, da die Gemeinde als Bauherr der Öffentlichkeit und insbesondere den direkten Anliegern Sicherheit über die bauliche Entwicklung im Quartier bieten möchte. Er setzt die Grundidee des Gewinnerentwurfs um: eine in einen autofreien Anger eingebettete „Perlenkette“ aus Wohnbauten, deren einzelne Glieder aus versetzten Gebäudeelementen mit jeweils eigenem Pultdach bestehen.

Kommunale Wohnungsbaugesellschaft gegründet

Um dem Ziel Rechnung zu tragen, Wohnungen für Bevölkerungsgruppen mit mittleren und niedrigen Einkommen zu schaffen hat die Gemeinde Anfang 2019 das Kommunalunternehmen Utting am Ammersee gegründet. So ist die Gemeinde selbst Bauherr auf diesem Areal sowie dauerhafter Eigentümer und Vermieter der geförderten Wohnungen.

Josef Lutzenberger, Bürgermeister von Utting, erklärt: „An sich war es nicht schwer, das Kommunalunternehmen zu gründen.“ Die größte Herausforderung sei gewesen, alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen für das Finanzamt zu beschaffen, um als Gemeinde steuerlich freigestellt zu werden. „Wir hatten Hilfe von einem Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Man sollte sich als Gemeinde auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt, der sich in Wirtschaftsfragen auskennt oder von einem versierten Steuerberater helfen lassen“, rät Lutzenberger. Nachdem der Bauantrag eingereicht und genehmigt ist, kann mit dem Bau begonnen werden.

Nach Artikel 89 der Gemeindeordnung für den Freistaat kann die Gemeinde selbständige Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) errichten. Diese übernehmen allein Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, dazu zählen Leistungen, „derer der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf“ (BVerfGE 66, 248, 258) – wie etwa sozialer Wohnungsbau.

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