
Am 30.12.2024 wurde das Erste Modernisierungsgesetz Bayern verkündet. Dieses Gesetz bringt einige planungsrelevante Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) mit sich. Besonders hervorzuheben sind die ab Oktober greifenden Neuregelungen im Stellplatzrecht und zur Grüngestaltung. Bayerische Kommunen haben hier bis Ende September Zeit, ihre betroffenen kommunalen Satzungen anzupassen; bereits bestehende Satzungen verlieren in der Regel ihre Gültigkeit.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) informiert seine Mitglieder in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag und Döring Spieß Rechtsanwälte über wesentliche Änderungen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Arbeit. Zudem erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empfehlungen für die Neugestaltung einer Stellplatzsatzung.
Ergänzung Februar 2026
Modernisierungsgesetz in Teilen zurückgesetzt
Zum 1. Januar 2026 gab es erneut einige Änderungen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Eine zentrale Änderung (Art. 81 Abs. 5 BayBO) bezieht sich auf Dachausbauten: Aus den für verfahrensfreie Dachausbauten (inklusive Dachgauben) nicht anwendbaren örtlichen Bauvorschriften wurden die in Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 benannten Vorschriften (äußere Gestaltung von baulichen Anlagen) wieder herausgenommen. Das heißt: Dachbauten, die ab dem 01.01.2026 angezeigt werden, müssen örtliche Bauvorschriften mit besonderen Anforderungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen wieder einhalten.
Weitere Infos finden Sie auf der Website der Bayerischen Architektenkammer.
Änderungen & Auswirkungen
Matthias Simon, Direktor beim Bayerischen Gemeindetag, erläutert Hintergründe zum Gesetzgebungsverfahren, ordnet die Auswirkungen auf die Arbeit bayerischer Kommunen ein und erörtert künftige Herausforderungen bei der kommunalen Planung.
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Spieß und PV-Stadtplaner Oliver Prells führen Sie durch die wichtigsten Neuregelungen: Der Fokus liegt auf dem geänderten Stellplatzrecht (BayBO sowie Garagen- und Stellplatzverordnung). Zudem beleuchten die Redner das neu geordnete Spielplatzrecht sowie die neuen Vorgaben zur Grüngestaltung, die den Spielraum von Kommunen nun erheblich einschränken. Weitere Änderungen betreffen die Reichweite örtlicher Bauvorschriften, die künftig nicht mehr auf den Dachgeschossausbau und typengenehmigte Bauten anwendbar sind.
Download
Präsentation zu Änderungen der BayBO 2025
von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Spieß und PV-Stadtplaner Oliver Prells
Fragen und Antworten zur neuen BayBO
von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Spieß und PV-Stadtplaner Oliver Prells
Links
Kanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte
Bayerischer Gemeindetag
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr



