Wachstum mit Grenzen

11.06.2019

PV erstellt Bebauungsplan für Maisacher Gebiet „Stefansberg Mitte“

© Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Mitte 2017 hat der Gemeinderat Maisach eine Veränderungssperre für das Areal „Stefansberg Mitte“ sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen und den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) mit der Ausarbeitung beauftragt. Vorrangiger Wunsch der Gemeinde war es, dass die dorftypische kleinteilige Mischstruktur aus Wohnen und Gewerbe bei der Planung erhalten bleibt.

Ziele der Veränderungssperre sind die

  • Festsetzung eines Dorfgebiets
  • maßvolle, behutsame Nachverdichtung und Bestandsneuordnung
  • Erhaltung des Ortscharakters
  • Verhinderung städtebaulicher Fehlentwicklungen
  • Berücksichtigung der Baukultur und Denkmalpflege

Vor dem Entwurf des Bebauungsplans erstellte der PV zunächst einen städtebaulichen Entwurf. Kernpunkte darin sind eine maßvolle bauliche Erweiterungen der Wohngebäude unter Berücksichtigung der ortstypischen Strukturen sowie der Erhalt kleinstrukturierter gewerblicher Nutzung. Im Norden der Stefanusstraße soll eine bauliche Neuordnung mit Wohngebäuden sowie Gewerbebetrieben um einen zentralen Hof und im Süden zusätzlicher Wohnraum unter Fortsetzung der Bebauung am Ortsrand geschaffen werden.

PV rät zu "Urbanem Gebiet"

Inzwischen wurde der Entwurf des Bebauungsplans, den der PV für die Gemeinde erarbeitet hat, diskutiert. Weil es keinen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb in dem Bereich gibt, ist die Festsetzung als Dorfgebiet nicht möglich. Der PV schlug der Gemeinde vor, das Areal als Urbanes Gebiet auszuweisen. Im Gegensatz zu einem Mischgebiet kann das Verhältnis von Wohnen und Gewerbe in einem urbanen Gebiet selbst bestimmt werden. Im Mischgebiet müssen Wohnen und Gewerbe gleichwertig berücksichtigt werden. Doch mehr Gewerbe wollte die Gemeinde nicht. Sie strebt ein Verhältnis von 83 Prozent Wohnen zu 17 Prozent Gewerbe an. Der PV realisierte in dem Bebauungsplan „Stefansberg Mitte“ eine kleinteilige Aufteilung mit Gewerbe zum Straßenraum sowie Wohnungen im hinterliegenden Bereich.