Neue Ortsgestaltungssatzung

06.11.2020

PV überarbeitet Ortsgestaltungssatzung für Nußdorf am Inn

Gemeinde Nußdorf am Inn © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)

Gemeinde Nußdorf am Inn © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Die Gemeinde Nußdorf am Inn im Landkreis Rosenheim möchte ihre bestehende Ortsgestaltungssatzung überarbeiten bzw. neu erstellen. Die Gemeinde beauftragte den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) Ende Oktober damit, nachdem PV-Planerin Kathrin Geßl die Vorgehensweise auf einer Gemeinderatssitzung detailliert erörtert hatte.

Eine Überarbeitung ist notwendig geworden, da sich die Satzung von 2013 über alle Ortsteile auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt. Nach aktueller Rechtslage muss der Geltungsbereich jedoch eingegrenzt sein; das zuständige Landratsamt schätzt die Situation ebenfalls kritisch ein. Problematisch sind zudem planungsrechtliche Festsetzungen wie etwa zur Gebäudehöhe, die normalerweise in Bebauungspläne gehören. Aussagen zu anderen dörflichen Bestandteilen, beispielsweise zu Nebengebäuden, fehlen hingegen und sind zu ergänzen.

Wie geht es weiter?

In einem ersten Schritt kartieren die PV-Planer nun den Bestand der Gemeinde und dokumentieren diesen. Das ist Voraussetzung für die Überarbeitung bzw. Neuerstellung. Dabei erfassen sie das komplette Gemeindegebiet vom historischen Ortskern, den Übergang zu Neubaugebieten und Ortsteilen sowie Eigenarten des Ortes, historische Bauweisen, prägende Gebäude und vieles mehr. Dann erfolgt in einem zweiten Schritt die Bestandsanalyse. Anschließend beraten die Planerinnen und Planer die Ergebnisse von Kartierung und Analyse mit der Gemeindeverwaltung sowie Fachbehörden. Den Entwurf der neuen Satzung präsentiert der PV abschließend in einer Gemeinderatssitzung. Dort wird er als Satzung beschlossen.