Gut vorbereitet auf den Bauturbo

10.09.2026

PV unterstützt Gemeinden rund um den Bauturbo bei Grundsatzbeschluss und Kriterienkatalog

Kräne beim Hausbau

Mit der Änderung des Baugesetzbuches können Kommunen Bauvorhaben schneller auf den Weg bringen © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Ablauf Einvernehmen in Form von Strukturbaum

Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Mit der Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) ist seit dem 30.10.2025 der Bauturbo in Kraft. Er soll den Wohnungsbau ankurbeln. Dafür werden bisher geltende Planungsprinzipien wie „innen vor außen“ aufgeweicht. Für Vorhaben im Bauturbo ist jedoch immer eine Zustimmung der Gemeinde notwendig. Eine besondere Herausforderung dabei: Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten aktiv verweigert wird. Entscheidungen müssen daher schnell getroffen werden. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) unterstützt seine Mitglieder dabei, die Spielräume, die der Bauturbo mit sich bringt, bestmöglich für die gemeindliche Entwicklung zu nutzen.

Den Überblick behalten…

Um den Bauturbo gezielt einzusetzen, sollten Gemeinden ihre städtebaulichen Ziele kennen. Dazu gehört der Überblick über vorhandene und bereits beschlossene Planungen, etwa Ortsentwicklungskonzepte. Auch informelle Planungen sind wichtig, da sie bereits städtebauliche Ziele definieren. Der PV empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Informationen in einem Kriterienkatalog zusammenzuführen. Ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats schafft den Rahmen für dessen Anwendung.

… mit Grundsatzbeschluss und Kriterienkatalog

Grundsatzbeschluss und Kriterienkatalog legen Leitlinien fest und regeln Zuständigkeiten, die bei der Anwendung des Bauturbos gelten. Die Kriterien definieren, welche Anforderungen ein Bauantrag erfüllen muss. So kann die Gemeinde beispielsweise Ausschlussgebiete, etwa Außenbereiche, festlegen oder ausschließen, dass Wohnraum als Ferienwohnung genutzt wird. Der Kriterienkatalog ermöglicht es Städten und Gemeinden, Bauanträge zügig zu prüfen und Entscheidungen zu treffen, ohne die langfristigen Entwicklungsziele unbeabsichtigt zu beeinträchtigen.

VG Obing und Eggstätt gehen voran

Für Obing, Kienberg und Pittenhart, Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Obing, erarbeitete der PV bereits einen Kriterienkatalog. Die drei Gemeinden einigten sich auf eine einheitliche Lösung und legten unter anderem fest, dass der Bauturbo im Außenbereich nicht greift. Für unsere Mitgliedsgemeinde Eggstätt im Landkreis Rosenheim arbeiten wir an einem Kriterienkatalog. Anders als in der VG Obing soll der Bauturbo hier auch im Außenbereich angewendet werden. Unser Vorschlag ist, dies auf Flächen zu beschränken, die im Flächennutzungsplan bereits als Bauflächen dargestellt sind.

Wir unterstützen unsere Mitgliedsgemeinden gerne – von der Baurechtsschulung über den Grundsatzbeschluss bis zum Kriterienkatalog. Kommen Sie auf uns zu!

Veranstaltungshinweis

Infos zum Bauturbo bekommen Sie auch auf der kommenden Regionalen Wohnungsbaukonferenz 2026, die am 19. November in der Stadt Freising stattfindet. Der PV betreut einen Thementisch zur Umsetzung des Bauturbos in kleinen Kommunen. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen!

Ihr Kontakt

Christian Schwander
Dipl.-Ing. Univ. Architekt M.Sc., Stellvertreter des Geschäftsführers, Leiter Ortsplanung
Andreas Berchtold
M.Eng. Stadtplanung