Baurechtsnovelle & Schallschutz

25.10.2017

Welche Möglichkeiten der neue Gebietstyp "Urbanes Gebiet" bei der Abwägung von Schallschutzfragen eröffnet wurde in der PV-Fachtagung erörtert.

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m 13. Mai 2017 ist die Städtebaurechtsnovelle und damit das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ in Kraft getreten. Mit dieser Baurechtsnovelle wurde u.a. ein neuer Gebietstyp eingeführt, das „Urbane Gebiet“ (§ 6a BauNVO). Zudem änderte der Gesetzgeber die Vorschriften zum Schallschutz (TA Lärm).

Am 20. Oktober 2017 fand dazu unter dem Titel „Baurechtsnovelle & Schallschutz“ eine Fachtagung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) im Haus für Weiterbildung in Neubiberg statt. Die Fachtagung richtete sich an die Mitarbeiter aus den Bauämtern der PV-Mitgliedskommunen in der Region München. Einen Veranstaltungs-Rückblick und Impressionen finden Sie hier.