Kreis- & Stadtbaumeisterinnen und -meister im Wirtschaftsraum München diskutierten im PV über erste Erfahrungen rund um den Bauturbo
Anfang Mai fand das jährliche Treffen der Kreis- und Stadtbaumeisterinnen und -meister des Wirtschaftsraums München in der Geschäftsstelle des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) statt. Im Fokus standen der Bauturbo sowie erste Erfahrungen, wie Landkreise und Städte damit umgehen. Dabei kristallisierten sich unterschiedliche Sichtweisen und Ansätze im Umgang heraus. Zudem ging es um die Vorgehensweise hinsichtlich der Abstimmung zwischen Landkreisen und Gemeinden, wenn konkrete Bauvorhaben vorliegen.
Lebhaft diskutierten die über 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor allem die Herausforderungen, die der Bauturbo nach sich zieht, besonders für kreisangehörige Kommunen im ländlichen Raum. Bisher in der Planung geltende Prinzipien wie innen vor außen oder kommunale Baulandmodelle stünden unter Druck. Generell gebe es sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten, denn der Bauturbo mache viele Dinge einfacher, allerdings nur wenn die Voraussetzungen stimmten.
Beratung & Planungsgrundlagen notwendig
Einig waren sich alle, dass für die Zustimmung zu Vorhaben im Bauturbo eine klare Vorstellung der Gemeinde von ihren städtebaulichen Zielen notwendig ist. Dafür sind informelle Rahmenpläne, städtebauliche Konzepte und Grundsatzbeschlüsse sinnvoll. Allerdings verfügt bisher nicht jede Gemeinde über solche Grundlagen. Die Kreisbauämter können die Gemeinde hierzu mit Blick auf den Städtebau beraten. Auch der PV steht für die Beratung zur Verfügung und erarbeitet städtebauliche Konzepte und Rahmenpläne, damit der Gemeinde objektive Entscheidungskriterien für die Anwendung des Bauturbos vorliegen.
Vorgehensweise für Gemeinden
PV-Stadtplaner Oliver Prells lieferte einen Rückblick auf den kommunalen Fachaustausch des Umsetzungslabors Bauturbo des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Mit dieser Initiative begleitet der Bund die Einführung des Bauturbos. Der Bauturbo sei zur Ankurbelung des Wohnungsbaus gedacht, nicht in erster Linie für das Einfamilienhaus am Ortsrand, fasste Prells zusammen.
Anforderungen & No-Gos
Am Beispiel einer kleineren kreisangehörigen Gemeinde erläuterte Prells eine mögliche Vorgehensweise. So habe die Gemeinde eine Handlungsrichtlinie aufgestellt und No-Gos formuliert, wann eine Zustimmung ausgeschlossen ist – etwa für den Außenbereich. Für größere Abweichungen vom Bebauungsplan oder der näheren Umgebung ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich. Ferner hat die Gemeinde Zustimmungsbedingungen formuliert: So wird eine Mindestanzahl von neuen Wohnungen, die Einhaltung der gemeindlichen Stellplatzvorgaben und städtebaulichen Rahmenpläne sowie eine Bauverpflichtung gefordert. In einem Ablaufschema wird eine frühzeitige Abstimmung zwischen der Gemeinde und der Bauaufsicht empfohlen.
PV-Videopodcast
Inhaltliche Fragen und eine Einordnung der gesetzlichen Regelungen rund um den Bauturbo beantworten wir in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag und Döring Spieß Rechtsanwälte in einem PV-Videopodcast. Neben dem Video steht Ihnen auch die zugehörige Präsentation zum Download bereit.





