Städtebauliche Untersuchung Andechs

zur Priorisierung von Entwicklungsflächen


November 2020 bis April 2021

Die Gemeinde Andechs im Landkreis Starnberg hat im Oktober 2019 unterstützt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt. Als Instrument der räumlichen Planung legt der FNP die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 15 bis 20 Jahre fest. Dies umfasst auch die Ausweisung von Bauland in den Andechser Ortsteilen Erling, Frieding, Machtlfing und dem Gewerbegebiet Rothenfeld. Damit dort jedoch Baurecht entsteht, muss für diese Entwicklungsflächen zuvor ein Bebauungsplan erstellt werden.

Vorgehensweise bei Neuausweisungen

Doch wie will der Gemeinderat künftig mit diesen Neuausweisungen umgehen? Um eine sukzessive und maßvolle städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, beauftragte die Gemeinde den PV, die ausgewiesenen Entwicklungsflächen städtebaulich zu untersuchen und eine Priorisierung zu erarbeiten. Die PV-Planer bewerteten die Flächen nach städtebaulichen Belangen und teilten sie anschließend in vier Prioritätsstufen ein. Nach mehreren Sitzungen und ausführlichen Diskussionen beschloss der Gemeinderat Mitte April 2021 die Priorisierung.

Bevölkerungsentwicklung bestimmt Flächenbedarf

Die Gemeinde Andechs strebt ein organisches Bevölkerungswachstum an, das sich proportional auf die drei Ortsteile verteilen soll. Nur so sind langfristig stabile Bevölkerungsstrukturen in allen Ortsteilen zu gewährleisten. Daher hat der PV alle verfügbaren Flächenpotenziale innerhalb von Andechs erhoben, wie beispielsweise Baulücken, Brach- und Konversionsflächen.

Sollten diese Potenziale nicht ausreichen, können neue Entwicklungsflächen aus dem FNP überplant werden. Denn bevor eine Gemeinde neue Bauflächen ausweisen darf, muss sie laut Gesetz nachweisen, dass hierfür auch ein Bedarf besteht.

So untersuchte der PV

Zuerst skizzierten die Planer die Siedlungs- und Einwohnerentwicklung der Ortsteile in den letzten 15 Jahren. Dann charakterisierten sie alle im FNP dargestellten Entwicklungsflächen des jeweiligen Ortsteils einzeln nach den folgenden Kriterien:

  • Standortbeschreibung
    Die Lage des Standorts innerhalb des Ortsteils sowie Potenzialflächen in der Umgebung (beispielsweise Baulücken), die vorrangig entwickelt werden sollten.

  • Eignung
    Qualitäten des Standorts inklusive Hindernisse, die eventuell vor einer Bauleitplanung auszuräumen sind sowie Informationen über die gegenwärtige Verfügbarkeit.

  • Städtebauliche Ziele
    Kommunale Ziele, die für die Entwicklung des Standorts sprechen und im Rahmen einer Bauleitplanung verfolgt werden sollten.

  • Potenzial
    Flächen- und Einwohnerpotenzial, das bei der Entwicklung zu berücksichtigen ist.

Priorisierung der Flächen

Zum Schluss der Untersuchung teilten die PV-Planer die Standorte nach städtebaulichen Belangen und gemeindlichen Zielvorstellungen in vier Prioritätsstufen ein: von 0 = Entwicklung fortführen bis 3 = Hindernisse ausräumen (siehe Abbildung). Dies diente als Entscheidungsgrundlage für den Andechser Gemeinderat. Sollten künftig neue Erkenntnisse hinsichtlich Verfügbarkeit, planerischer Hindernisse oder Ähnliches vorliegen, lässt sich die Priorisierung jederzeit anpassen.

 

Gemeinderatsbeschluss

PV-Planer Christian Schwander präsentierte die Untersuchung in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung. Der Gemeinderat beschloss die städtebauliche Entwicklung der Andechser Flächen in allen Ortsteilen gemäß den vier Stufen einstimmig. Für die einzelnen Stufen wurde zudem jeweils ein Entwicklungszeitraum definiert. Bei zukünftigen Anträgen für neuausgewiesene Bauflächen des FNP und für weitere Entwicklungen legt die Gemeinde diesen Beschluss zu Grunde.

Die komplette PV-Untersuchung steht zum Download als PDF auf der Andechser Gemeinde-Website.