Flächennutzungsplan Bruck

Erstaufstellung


Oktober 2015 bis Oktober 2018

Als letzte Gemeinde in der Region hat Bruck nun einen Flächennutzungsplan (FNP). Bereits 1990 wünschte Bruck die Neuaufstellung eines Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Ein Landschaftsplan (Büro Tietz & Partner) wurde 1995 erstellt, jedoch nicht vom Gemeinderat als Fachplan beschlossen. Mehrjährige Abwasserbeseitigungsplanungen der Gemeinde führten insgesamt zum Aussetzen des FNP-Verfahrens.

Auf Flächennutzungs- folgt Landschaftsplan

Die Gemeinde verfolgt das Ziel, nachgeordnet zum Flächennutzungsplan einen gesonderten Landschaftsplan zu erstellen. In einem ersten Schritt übernahm der PV daher landschaftsplanerische Ergänzungen aus dem abgeschlossenen, jedoch nicht als Fachplan verabschiedeten Landschaftsplan aus dem Jahr 1995 und ergänzte sie teilweise auf Grundlage aktualisierter Fachinformationen im Flächennutzungsplan. Die Entscheidung, welche landschaftsplanerischen Inhalte der PV in den Flächennutzungsplan integrierte, erfolgte schließlich in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Ebersberg.

PV untersuchte im Detail Flächenpotenziale

Der PV erstellte den Flächennutzungsplan auf Basis eines bedarfsgerechten Entwicklungskonzepts. Hierfür untersuchte der PV die ermittelten Flächenpotenziale unter den Aspekten Flächenverfügbarkeit und Entwicklungsfähigkeit weiter. Anhand einschlägiger Kriterien und mit Hilfe begleitenden Kartenmaterials ermittelte der PV im Detail, ob eine Flächenentwicklung für die gemeindliche Entwicklungsplanung gegeben oder nicht gegeben ist.

Enge Beteiligung der Öffentlichkeit

Grundlage der Flächenausweisungen bildete das vom Gemeinderat beschlossene Leitbild zum Flächennutzungsplan mit landschaftsplanerischer Ergänzung. In dieses flossen neben den Umweltbelangen die Ergebnisse der Erörterungen im Gemeinderat sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu allgemeinen und übergeordneten Grundsätzen der Gemeindeentwicklung ein. Im Zuge des Verfahrens bestand für die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange immer wieder die Gelegenheit, ihre jeweiligen Interessen und Belange in die Planung einzubringen.