Werkstattbericht: Neue Stellplatzsatzung der Stadt Garching

Annette Knott, stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin Bauen und Umwelt, Fachbereichsleiterin Bauverwaltung, Stadt Garching, stellte die neue Stellplatzsatzung vor, die der Stadtrat einen Tag vor der PV-Veranstaltung verabschiedet hatte. Voraussetzungen, die die Universitätsstadt dafür mitbringt bzw. aktuell anvisiert, sind: Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune, 17 MVG-Mietradstationen im Stadtgebiet, geplante Mobilitätsstationen an den U-Bahnhöfen Garching und Hochbrück sowie ab 2019 einen 5-Minuten-Takt der U-Bahnen zur Hauptverkehrszeit. Die Anzahl der Pkws berechne sich laut Knott nach der Wohnfläche, bei den Fahrrädern gehe die Stadt von einem Fahrrad pro Einwohner aus.
 

Stellplatzsatzung der Stadt Garching

Die neue Satzung regelt die Stellplätze zu Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. In ihrem Werkstattbericht erörterte die Fachbereichsleiterin:

  • allgemeine Regelungen zu E-Mobilität und beim sozialen Wohnungsbau sowie Fahrradabstellmöglichkeiten und Lastenrädern
  • die Reduzierung der notwendigen Stellplätze in radialer, unmittelbarer (300 m) Entfernung zu den U-Bahnhöfen und außerhalb dieses Radius bei Vorlage eines Mobilitätskonzeptes sowie die Unterschiede zu den Regelungen der LH München.

Stellplatzablöse

Innerhalb des 300-Meter-Radius vom U-Bahnausgang ist eine Reduzierung der Stellplätze bei wohngenutzten Anlagen um bis zu 25 Prozent möglich – ohne Antrag und Vorlage eines Mobilitätskonzeptes. Mit Mobilitätskonzept ist eine weitere Reduzierung um 25 Prozent möglich. Im Unterschied zur LH München habe die Stadt Garching die Stellplatzablöse bei Mobilitätskonzepten explizit geregelt. „Wenn also ein Konzept nicht mehr umgesetzt und gelebt wird, dann wird die Ablöse möglich“, betonte Knott.

Beispiel Gewerbe-Neubau

Die Garchinger Stellplatzsatzung regelt auch einen reduzierten Stellplatzschlüssel beim Gewerbe. Knott präsentierte zudem ein Beispiel für den Neubau einer Konzernzentrale, die per Mobilitätskonzept den Bau eines zweiten Tiefgaragengeschosses vermeiden möchten. Das Konzept enthält etwa Car-Sharing-Parkplätze, eine MVG-Mietradstation, eine integrierte Fahrradstation sowie Umkleiden, Duschen und Spinde.