Vortrag: Reduzierung des Kfz-Stellplatzschlüssels durch Mobilitätskonzepte

Dr. Stefan Klug, Dipl.-Ing. Raumplanung, Abteilung Verkehrsplanung, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Landeshauptstadt München, erläuterte in seinem Vortrag die Ziele der Landeshauptstadt München sowie die Rechtsgrundlagen und berichtete von ersten Erfahrungen. Er schilderte den Ablauf des Verfahrens und ging auf die Voraussetzungen und Anforderungen ein, die notwendig sind, damit Bauherren den Stellplatzschlüssel reduzieren können.
 

Stellplatzreduzierung in München

Auf Basis des Stadtratsbeschlusses der LH München „Stellplatzschlüssel im Wohnungsbau“ vom Juni 2016 (Rechtsgrundlagen) seien Abweichungen vom grundsätzlichen Stellplatzschlüssel 1:1 vor allem für den geförderten Wohnungsbau möglich. Bei Bauvorhaben in der LH München werde der Stellplatzschlüssel in zwei Schritten ermittelt:

  • Ermittlung des regulären Schlüssels unter Berücksichtigung einer möglichen Reduzierung aufgrund sozialem Wohnungsbaus in München (konkreter Schlüssel je Förderweg: 0,3 bei intensiv betreuten Wohnformen bis 0,8 bei München Modell Miete oder Genossenschaften.): Die Stadt geht aufgrund des geringen Einkommens der Bewohner von weniger Autos aus. Zudem kommen Mindestanforderungen hinzu wie bestimmte Flächen für Fahrräder und Sharing-Angebote hinzu, die der Bauherr erfüllen muss.
  • Ermittlung der zusätzlichen Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept (Mobilitatsfaktor): Mit einem Mobilitätskonzept für die künftigen Bewohner lassen sich Stellplätze reduzieren, wenn aufgrund attraktiver alternativer Mobilitätsoptionen von weniger Autos ausgegangen werden kann. Mobilitätsoptionen sind zum Beispiel zusätzlicher Abstellflächen für Sharing-Fahrzeuge und Fahrräder, ein Fahrradservice, Bereitstellung eines übertragebaren ÖV-Tickets etc.

Rechenbeispiel

Klug erläuterte das an einem Rechenbeispiel bei einem Bauvorhaben mit 100 Wohnungen im München Modell Miete: „Hier beträgt der Stellplatzschlüssel 0,8, das entspricht 80 Stellplätzen für 100 Wohneinheiten. Im zweiten Schritt lassen sich aufgrund des Mobilitätskonzeptes ein Mobilitätsfaktor von 0,8 ermitteln (0,8 x 0,8 = 0,64), d.h. es müssen lediglich 64 Stellplätze gebaut werden.“

Formblatt für Bauherren

Um die Vorgehensweise für alle Bauherren zu vereinheitlichen, hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hierfür ein Formblatt für Mobilitätskonzepte entwickelt. Dieses muss jeder Bauherr analog zum Bauantrag einreichen. Das Mobilitätskonzept wird so als Teil des Stellplatznachweises Bestandteil der Baugenehmigung.

Erste Erfahrungen mit Mobilitätskonzepten

Dr. Klug berichtete ebenfalls von ersten Erfahrungen der Landeshauptstadt etwa im Domagkpark (Schwabing Nord), im Prinz-Eugen-Park (ehemalige Prinz-Eugen-Kaserne) und bei weiteren Wohnungsbauvorhaben wie beispielsweise den neuen Quartiersentwicklungen in Freiham und der Bayernkaserne. Vorläufige Bilanz von Klug: Die zusätzliche Reduzierung werde immer häufiger von der Wohnungswirtschaft beantragt und in der Regel auch gewährt. Ob es allerdings tatsächlich zu Kosteneinsparungen im Wohnungsbau komme, daran bestehe Zweifel; es müssten ja nun zusätzliche Flächen bereitgestellt werden.