Baulandmobilisierungsgesetz

20. Mai 2021, Online-Veranstaltung
 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) informierte in einer Online-Veranstaltung am 20. Mai 2021 seine Mitglieder frühzeitig über das Baulandmobilisierungsgesetz und die im Gesetzesentwurf enthaltenen Änderungen. Bis zu 170 Fachleute in den Bauämtern sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der PV-Mitgliedskommunen nahmen in der Spitze an der Online-Veranstaltung teil.

Der Bundestag hat dem Gesetz am 7. Mai zugestimmt. Die Änderungen betreffen das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Planzeichenverordnung, die noch vor dem Ende dieser Legislaturperiode geändert werden sollen. Das Ziel: Den Wohnungsbau vor allem in den Ballungsräumen weiter anzukurbeln. 

Prof. Stephan Mitschang, TU Berlin, führte durch die wichtigsten geplanten Änderungen und erläutert mögliche Auswirkungen auf die Arbeit in den Kommunen. Prof. Mitschang ging insbesondere auf folgende Punkte ein:

  • Neues Instrument „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“
  • Verlängerung der Geltung des § 13b BauGB bis Ende 2022
  • Erleichterung der Befreiungsvoraussetzungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
  • Ausweitung der Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB
  • Einführung eines „Dörflichen Wohngebietes“ in den Typenkatalog der BauNVO

Programm

  • 09:00 Uhr
    Begrüßung & Moderation
    >> Marc Wißmann, Leiter Ortsplanung, PV

  • Vortrag zum Baulandmobilisierungsgesetz (Dauer ca. 2,5 Stunden inkl. Pause)
    >>
    Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang, TU Berlin

  • Anschließende Fragerunde

  • ca. 12:30 Uhr
    Ende der Veranstaltung

Ansprechpartner zum Baulandmobilisierungsgesetz

Marc Wißmann
Dipl.-Ing. (TU), Geschäftsführer