Wohnraum für mittlere Einkommen

02.07.2019

Gemeinderat Taufkirchen (Vils) beschließt Baulandmodell zur Sozialgerechten Bodennutzung

© Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Taufkirchen verfolgt das Ziel, bezahlbaren Wohnraum für mittlere und untere Einkommensgruppen zu schaffen. Deswegen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.06.2019 ein Baulandmodell zur Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum beschlossen. Vergleichbare Baulandmodelle werden in verschiedenen Gemeinden und Städten, unter anderem seit 1994 in der Stadt München, praktiziert. Damit wird die Schaffung von Baurecht an soziale Wohnraumbindung gekoppelt.

PV erstellt Grundlagenstudie

Um im Vorfeld Rahmenbedingungen und Eckwerte für das Modell zu klären, hatte die Gemeinde den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) beauftragt, eine Grundlagenstudie zur Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) in Taufkirchen (Vils) zu erstellen. Diese in Kooperation mit den Rechtsanwälten Hofmann & Gress erarbeitete Studie diente dazu, das Thema SoBoN von unabhängiger Seite transparent zu machen und so zu einer zielgerichteten, sachlichen Diskussion beizutragen.

Bürger sollen geschont werden

Konkret bedeutet der Beschluss zur Sozialgerechte Bodennutzung in Taufkirchen (Vils) nun: Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht für 30 Prozent der Bauflächen, alternativ kann sich der Bauträger verpflichten, 30 Prozent der Geschossfläche mit entsprechender Bindung zu versehen. Das Modell wird aber erst ab einer bestimmten Größe des Bauprojekts wirksam. Der bisherige Vorschlag: Umfasst das Plangebiet weniger als 1.500 Quadratmeter oder wird Baurecht für weniger als 500 Quadratmeter Geschossfläche geschaffen, kauft die Gemeinde vorher keine Grundstücke auf. Ausschlaggebend für die Anwendung des Modells soll auch sein, dass mehr als drei Wohneinheiten errichtet werden.

Bei den rechtlichen Voraussetzungen für das Modell Taufkirchen (Vils) steht vor allem die Anforderung der Angemessenheit (§11 Abs.2 BauGB) im Fokus. Mindestens 40 Prozent des Bruttowertzuwachses des Bodenwertes verbleiben beim Eigentümer.

Berichterstattung

sueddeutsche.de, 26.06.2019