Wohngebiet für 2.000 Menschen

17.02.2021

PV erhält Auftrag für Bebauungsplan „Gilchinger Glatze“

© Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)

S-Bahnlinie in Gilching im Jahr 2005, zum Zeitpunkt des Ideenwettbewerbs © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


© Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)

Gilchinger Glatze im Jahr 2005, zum Zeitpunkt des Ideenwettbewerbs © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Die Gemeinde Gilching hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) Anfang Februar beauftragt, den Bebauungsplan des Gebietes der sogenannten „Gilchinger Glatze“ weiter zu bearbeiten. Es geht um „die“ Entwicklung im Westen von München: Mitten im Ort der Gemeinde Gilching wird ein neues Wohngebiet geschaffen.

Neue Heimat für 2.000 Menschen

Auf 14 Hektar Fläche soll in einer parkähnlichen Anlage Wohnraum für bis zu 2.000 Menschen entstehen. Dafür soll die innerörtliche Freifläche, die „Gilchinger Glatze“, zwischen dem Starnberger Weg, der Karolingerstraße und der Bahnlinie bebaut werden. Das gesamte Wohnquartier soll über eine hohe Aufenthaltsqualität sowie eine attraktive Grüngestaltung verfügen. Die Flächen befinden sich im Besitz von etwa 50 verschiedenen Eigentümern.

Was bisher geschah

Vor rund 15 Jahren fand ein vom PV betreuter Ideenwettbewerb statt, den Marcus Rommel Architekten, Stuttgart, und ernst + partner landschaftsarchitekten in Trier gewonnen haben. Dieser sieht u. a. eine Landschaftssenke, Wohnhöfe an einem Wasserband sowie eine Promenade und ein Hotel vor. Ebenfalls sind eine Kindertagesstätte, eine Liegewiese und ein Biergarten geplant.

Beide Büros erstellten 2008 den Rahmenplan für die Glatze und nach dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde 2014 auch den Bebauungsplanvorentwurf. Von Dezember 2015 bis März 2016 fand ergänzend ein Bürgerdialog mit mehreren thematischen Arbeitskreisen zur geplanten Bebauung der Glatze statt. Im Frühjahr 2018 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden. Es liegen zahlreiche Fachgutachten vor (etwa zu Verkehr, Erschütterung- und Lärmschutz, Altlasten und Baugrund, Kampfmittel und Energieversorgung) sowie Stellungnahmen und Anregungen.

Aufgaben des PV

Der PV übernimmt die weitere Bearbeitung des im Vorentwurf befindlichen Bebauungsplans. Ziel ist es, dem Gemeinderat einen zustimmungsfähigen Entwurf für die Abwägung vorzulegen.

Aktuell arbeiten die PV-Planer die vielfältigen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung ab und erstellen anhand deren Ergebnisse den Entwurf für den Bebauungsplan. Im laufenden Verfahren stimmt er sich mit den Landschaftsplanern und weiteren Fachplanern sowie mit Behörden, Verbänden und Juristen ab.