Von privilegiert zu ausnahmsweise

15.04.2026

Kaufering sorgt mit Bebauungsplan für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der richtigen Stelle; PV erarbeitet Bebauungsplan

Luftbild

Plangebiet entlang der Bahnstrecke, Quelle: BayernAtlas, © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbild 2024


Bahnlinie mit Zug

Die Bahnlinie verläuft in einem Geländeeinschnitt, sodass das Landschaftsbild nicht vorbelastet ist © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Der Markt Kaufering im Landkreis Landsberg am Lech möchte seinen Beitrag zur Energiewende leisten und im Gemeindegebiet die Solarenergie vorantreiben. Dabei legt er Wert darauf, die Interessen der örtlichen Landwirtschaft zu berücksichtigen und das Landschaftsbild möglichst wenig zu beeinträchtigen. Der Marktgemeinderat beauftragte den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) zunächst mit einem Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und anschließend mit einem Bebauungsplan. Ziel ist es, Photovoltaikanlagen in einem privilegierten Bereich einzuschränken.

Geeignete und privilegierte Flächen 

Das Standortkonzept zeigt, dass im Gemeindegebiet ausreichend geeignete Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorhanden sind. Sie liegen zum einen an der Grenze zur Gemeinde Hurlach und zum anderen entlang der Bahnlinie Kaufering–Landsberg. Und diese möchte Kaufering bevorzugt entwickeln. Darüber hinaus existieren entlang der Bahnlinie München–Lindau weitere Flächen, auf denen Photovoltaikanlagen gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert zulässig sind. Ein Bebauungsplan mit einem Geltungsbereich entlang der Bahnlinie nach Lindau (siehe Markierung im Luftbild) soll sicherstellen, dass diese Flächen von Freiflächen-Anlagen freigehalten werden.

Gut begründet

Was spricht gegen Photovoltaikanlagen im privilegierten Bereich? 

  1. Die besten Böden des gesamten Gemeindegebiets befinden sich dort. Diese gilt es zu schützen.
  2. Die Hofstellen zweier Bio-Bauern mit Tierhaltung grenzen an die privilegierten Flächen. Durch den Bau von Photovoltaikanlagen könnten sie Weideflächen verlieren, auf die sie angewiesen sind.
  3. Kaufering möchte das Landschaftsbild bewahren. Das ist dort – dank der Bahnlinie, die hier in einer Schneise verläuft – nahezu unbeeinträchtigt.

Kombi Landwirtschaft und Energie

Die Gemeinde schränkt Anlagen im Bereich der Bahnlinie München–Lindau mithilfe des Bebauungsplans ein, sodass dort, wenn überhaupt, ausschließlich Agri-Anlagen zulässig sind. Diese können wiederum nur unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise errichtet werden. Mit Agri-Photovoltaik bleiben landwirtschaftliche Flächen trotz der Module weiterhin als Weide oder zur Nahrungsmittelproduktion nutzbar.

Ihr Kontakt

Christine Kneucker
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin