Pilotprojekt in Eichenau beschlossen

10.03.2020

Wohnen statt Park & Ride am S-Bahnhof, außerdem urbane Mitte und Erhalt des Gartenstadtcharakters

© Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


© Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Es tut sich viel in Eichenau. Die Ortsentwicklungskommission des Gemeinderats hat mit Unterstützung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) drei wegweisende Empfehlungen für den Gemeinderat zur künftigen Entwicklung Eichenaus erarbeitet: Wohnungen statt Parkplätze am S-Bahnhof, eine urbane Hauptstraße mit markanten Gebäuden und der Erhalt des Gartenstadtcharakters jenseits der Durchgangsstraße.

Wohnen statt Parken

Die Gemeinde Eichenau plant bestehende oberirdische Parkplatzflächen in Wohnraum umzuwandeln. Als Fläche, die sich besonders für ein ambitioniertes Pilotprojekt eignet, kommt die Park & Ride-Fläche am S-Bahnhof in Betracht. Derzeit sind vier Akteure – Gemeinde Eichenau, Deutsche Bahn, Freistaat Bayern und die Betreiber des benachbarten Pflegeheims  –  interessiert, dort ein gemeinsames Wohnquartier für verschiedenste Nutzergruppen zu errichten. Vorstellbar sind neben Wohnungen in unterschiedlichen Größen für Familien, Paare, Singles und Senioren auch Wohnungen für Bahn- und Pflegeheimmitarbeiter. Geprüft werden soll darüber hinaus, ob Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (etwa für Kinderbetreuung etc.) erforderlich sind.

Die bisherigen Entwurfsvarianten des PV sehen am S-Bahnhof zwischen 70 und 140 Wohnungen vor, außerdem wäre Platz für den Einzelhandel im Bereich des Bahnhofvorplatzes. In diesem Zusammenhang halten es Planer und Kommission für nötig, das Einzelhandelskonzept für das gesamte Gemeindegebiet zu aktualisieren.

Neu ist auch, dass nicht die Bahn selbst die Wohnungen errichtet, sondern die Bauausführung z.B. durch eine Wohnbaugenossenschaft erfolgen soll. Die Gemeinde soll davon profitieren, dass sie ein Belegungsrecht für eine bestimmte Zahl von Wohnungen bekommt.

Um Platz für die Neubebauung zu schaffen und gleichzeitig die Parkplätze zusammenzulegen, ist es notwendig, die bestehende Park & Ride-Anlage auf die Nordseite der Bahn zu verlegen. Die Buswendeschleife südlich der Bahn soll möglichst erhalten bleiben. Eine Tiefgarage ist wegen des hohen Grundwasserstands nicht zu empfehlen.

Weitere wichtige Themen sind der Lärmschutz zur Bahn und der Umgang mit den Anwohnerparkplätzen. Als Lärmschutz könnte beispielsweise ein mehrgeschossiges Parkdeck errichtet werden, das  den Lärm durch die Bahn abhält. Für die Anwohnerparkplätze wäre es denkbar, dass z.B. über ein Mobilitätskonzept der Stellplatzschlüssel reduziert wird.

Ortsmitte wird "Urbanes Gebiet"

Die Hauptstraße als Hauptverkehrsachse soll bauplanungsrechtlich zum "Urbanen Gebiet" werden, um neben Laden- und Büronutzungen in den Erdgeschosszonen mehr Wohnraum in den Obergeschossen zu schaffen.

Die vom PV vorgestellten Entwürfe für die Gestaltung der Hauptstraße bestärkten die Kommission in ihrer Empfehlung, möglichst viel Raum beidseits der Straße zu lassen, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Die Dichte soll eine GFZ von 1,6 nicht überschreiten, die durchgängig dreigeschossige Bebauung soll mit Hochpunkten bis zu vier bzw. fünf Geschossen akzentuiert werden (siehe auch "Haus 37"). Was an Platz "unten" benötigt und von einer Hausgrundfläche abgezogen werden muss, soll einem Bauwerber "oben" gutgeschrieben werden. Um nicht den Eindruck zu erwecken, man gehe oder fahre durch eine Schlucht, sind die Hochpunkte nur maximal einmal pro Baublock vorgesehen. Außerdem sollen nicht nur entlang der Hauptstraße Bäume gepflanzt werden, sondern auch an den Einmündungen der Seitenstraßen.

Durch eine Verdichtung entlang der Hauptstraße soll die Attraktivität der Ortsmitte gestärkt und gleichzeitig der Gartenstadtcharakter im weiteren Ortsbereich bewahrt werden.

Eichenau bleibt Gartenstadt

Eine geänderte Ortsgestaltungssatzung soll den Erhalt des Gartenstadtcharakters garantieren. Unter anderem sollen Vorgaben zur Begrünung von Flachdächern, Art und Höhe der Einfriedung, Gestaltung der Vorgärten und Stellplätze in der Vorgartenzone in die Ortsgestaltungssatzung übernommen werden. Im Gemeinderat bestand Einverständnis, dass zum Beispiel Kiesgärten sowie die Gabionenzäune nicht mehr genehmigt werden sollten.