Charme bewahren

17.04.2025

PV erstellt Erhaltungssatzung und Bebauungsplan für Holzkirchen

Platz mit Gebäuden, Bäumen und Parkplätzen

Historisch gewachsen: Bereich am Marktplatz Holzkirchen © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Straße und Gehwege, gesäumt von Häusern und Baumreihen.

Charakteristische gemischte Nutzung mit Gewerbe im Erdgeschoss © Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)


Der Markt Holzkirchen hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) beauftragt, für den zentralen Ortsbereich eine städtebauliche Erhaltungssatzung zu erarbeiten.

In dem historisch gewachsenen Areal zwischen Bahnhof und Marktplatz finden sich viele ortsbildprägende Gebäude. Die Erdgeschosse werden fast ausschließlich für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen genutzt. Diese Qualitäten möchte Holzkirchen weiterhin erhalten und langfristig die Aufenthaltsqualität verbessern. Um dies zu ermöglichen, hat der Marktgemeinderat  die Erhaltungssatzung sowie einen Bebauungsplan im Februar 2025 beschlossen.

Bestand sichern

Mit der Erhaltungssatzung reagiert Holzkirchen auf den Wandel in der Bau- und Siedlungskultur und will sowohl den Charakter des Gebiets als auch wertvolle Bausubstanz schützen. Als städtebauliches Instrument ermöglicht die Satzung dem Markt, sich frühzeitig mit Bauherren, Investorinnen und deren Architekten abzustimmen. Bereits 2017 hat sich die Marktgemeinde im Rahmen des Ortsentwicklungskonzepts intensiv mit dem Erhalt des Ortsbilds auseinandergesetzt und einen Leitbildprozess mit Entwicklungszielen gestartet.

Die Kombi macht‘s

Für das Gebiet entlang der Münchner Straße stellte der PV im Auftrag von Holzkirchen zudem den Bebauungsplan auf. Während dieser vorschreibt, was gebaut werden darf, regelt die Erhaltungssatzung, dass Maßnahmen vorher genehmigt werden müssen. So ergänzen sich die beiden Instrumente.

Städtebaulichen Charakter dokumentieren

Der PV erarbeitete die Satzung sowie eine Dokumentation, um die städtebauliche Eigenart des Gebiets darzulegen. Als Basis dienten Untersuchungen aus dem Ortsentwicklungskonzept, der Sanierungssatzung sowie dem Rahmenplan für die Münchner Straße. Die Dokumentation zeigt zusätzlich die gebietstypischen Merkmale wie Sichtachsen oder Dachformen genau auf und enthält eine Checkliste. Damit kann die Marktgemeinde künftige Bauvorhaben beurteilen.  

Markt hat Mitspracherecht

Die Erhaltungssatzung ermöglicht und regelt Bauwünsche und dient zudem als Beschlussvorlage bei Baugenehmigungen. Alle Maßnahmen für Haupt- und Nebengebäude wie Errichtung, Änderung oder Rückbau muss der Marktgemeinderat genehmigen. Soll zum Beispiel ein Gebäude komplett oder teilweise abgerissen werden, muss dies abgestimmt werden.  So kann der Markt mitgestalten und gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern gute Lösungen erarbeiten. 

Ihr Kontakt

Barbara Specht
Dipl.-Ing. (FH) Architektin, M.A. Stadtplanerin
Michelle Hagenauer
M.A. Architektur