Standortkonzept PV-Freiflächenanlagen Denklingen

mit landschaftsplanerischer Analyse


 November 2019 bis März 2020

Bisher bestand in der Gemeinde Denklingen im Landkreis Landsberg am Lech ein Verbot von Photovoltaik(PV)-Anlagen auf Freiflächen. Dieses Verbot wollte die Gemeinde nun überdenken: Zum einen erhielt die Gemeinde häufiger Anfragen bezüglich der Installation von PV-Modulen auf Freiflächen, so etwa im vergangenen Jahr von zwei Landwirten und der Firma Hirschvogel Automotive Group. Zum anderen wollte die Gemeinde prüfen, ob sie auf übergeordnete Planungen (Landesentwicklungsprogramm und Regionalplan) reagieren muss, um regenerative Energieerzeugung zu fördern. Außerdem verfügt Südbayern über sehr günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie.

Wo und in welchem Umfang?

Daher beauftragte der Gemeinderat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) mit einem Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen. Der PV begutachtete und bewertete den Bestand. Dabei analysierte er ebenfalls, ob und inwieweit PV-Anlagen mit der Landschaft zu vereinbaren sind. Neben geeigneten Freiflächen für PV-Anlagen in der Gemeinde sollte das Konzept auch Fragen nach dem Umfang beantworten.

Besonders geeignet: Entlang der Bahnlinie

In seinem Standortkonzept kam der PV zu dem Schluss, dass Denklingen über ein großes Potenzial für die Erzeugung von Solarenergie verfügt. So lokalisierte die Planerin Christine Kneucker ausreichend besonders geeignete sowie geeignete Flächen für PV-Anlagen auf dem gesamten Gemeindegebiet, die frei von Restriktionen sind (siehe Karte 4 links flächig grün bzw. grün-schraffierte Flächen; weniger geeignete Flächen sind pink-schraffiert, Ausschlussflächen flächig rosa).

Neben planerischen Gesichtspunkten berücksichtigte sie dabei auch technische und wirtschaftliche Aspekte. Laut Kneucker wäre es im Hinblick auf nachfolgende Generationen unverantwortlich, dieses Potenzial ungenutzt zu lassen.

Ein Großteil der über 101 Hektar besonders geeigneten Flächen befindet sich an der Güterbahnlinie Landsberg – Schongau bzw. im Bereich der Kiesgruben. Diese Bereiche sind nahezu eben; es sind keine für PV-Anlangen ungünstig nach Norden exponierten Hänge vorhanden. Zudem lassen sich ebene Flächen leichter eingrünen und fügen sich besser ins Landschaftsbild ein als Anlagen in bewegtem Gelände. Die geeigneten Flächen finden sich zwischen der Bundesstraße B17 und den Kreisstraßen LL 16 sowie LL 17.

Verbot gekippt: Fünf Hektar Freiflächen

In seiner Sitzung Mitte März 2020 kippte der Gemeinderat das Verbot und einigte sich darauf, für EEG(Erneuerbare-Energien-Gesetz)-umlagefähige Freiflächen-PV-Anlagen von Netzeinspeisern ein jährliches Kontingent von fünf Hektar für Neuanlagen bereitzustellen. Das entspricht ungefähr dem Strombedarf der privaten Haushalte in der Gemeinde mit aktuell fast 2.800 Einwohnern. Dabei müssen die Anlagen innerhalb der flächig grün markierten Bereiche des Standortkonzeptes liegen. Wird das Kontingent eines Jahres nicht ausgeschöpft, verfällt es zum Jahresende.

Die zugelassenen fünf Hektar umfassen die Flächen für die Module sowie die erforderlichen technischen Einrichtungen wie zum Beispiel Trafostationen, nicht aber erforderliche Maßnahmen zur Eingrünung. So möchte die Gemeinde eine positive Wirkung für das Landschaftsbild erreichen. Nicht unter die fünf Hektar fallen Freiflächen-PV-Anlagen für den Eigenbedarf und PV-Anlagen an bzw. auf Gebäuden. Freiflächen-PV-Anlagen für den Eigenstrombedarf sind sowohl in den besonders geeigneten als auch in den geeigneten Flächen möglich.

Empfehlungen für die Gemeinde

Die Denklinger Vorgehensweise erfordert auf jeden Fall Bauleitplanverfahren. In deren Zuge muss die Gemeinde Belange des speziellen Artenschutzes klären sowie mögliche Blendwirkungen auf Verkehr und Wohngebäude untersuchen. Die PV-Planerin empfiehlt dem Gemeinderat, hierfür vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen. Mit den Antragsstellern lassen sich die Fristen für die Errichtung und Bedingungen für den Rückbau der PV-Anlagen vertraglich regeln. Zudem schlägt Kneucker vor, die PV-Module auf etwa 2,5 Meter Höhe zu begrenzen: So kann die Gemeinde sicherstellen, dass die Anlagen wie ein Feld wirken und verhindern, dass die Module über die Maisäcker hinausragen.