Sozialgerechte Bodennutzung Taufkirchen (Vils)

Juni 2019

 

In der Gemeinde Taufkirchen (Vils) herrscht große Nachfrage nach Wohnraum. Aufgrund steigender Grundstücks- und Mietpreise sieht es die Gemeinde als ihre Aufgabe, auch ausreichend Wohnraum für mittlere Einkommensschichten zu schaffen, um nicht zuletzt einen Wegzug der örtlichen Bevölkerung zu vermeiden. Zu diesem Zweck fasste der Gemeinderat im Januar 2019 einen Grundsatzbeschluss, ein Modell zur Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) zu erstellen. Zusammen mit einem Münchner Rechtsanwalt hat der PV das Modell ausgearbeitet.

Was ist SoBoN?

Schafft eine Kommune Wohnbaurecht auf einem Grundstück, steigt der Bodenwert des Grundstücks. Die Kommune trägt jedoch die Folge- und Infrastrukturkosten. Die Folgekosten der Kommune für die notwendige soziale Infrastruktur können im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags an den Grundstückseigentümer weitergegeben werden. Gleichzeitig kann in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden, dass ein gewisser Anteil der entstehenden Wohnungen sozialen Bindungen unterliegt, d. h. Vermietung oder Verkauf darf nur an berechtigte, einkommensschwächere Personen erfolgen. So stellt die Gemeinde sicher, dass ein Teil der neu gebauten Wohnungen auch für Einkommensschwächere zur Verfügung steht.

Fragestellungen in Taufkirchen (Vils):

  •  Wohnungsquote: Für welche Wohnungsquote sollen Bindungen festgelegt werden?
  • Berechtigte: Welche Einkommensgrenzen sollten für die künftigen Mieter festgelegt werden?
  • Miethöhen / Kaufpreise: Welche Miethöhen bzw. Kaufpreise sind für die Wohnungen vorzusehen?
  • Laufzeiten: Welche Bindungen und Laufzeiten sollen vereinbart werden?
  • Beispielrechnung: Entsprechen die Eckwerte dem Grundsatz der Angemessenheit?

Das SoBoN Modell für Taufkirchen (Vils)

  • Wohnungsquote: für eine Quote von mindestens 30 Prozent der Geschossfläche sollen soziale Wohnraumbindungen festgelegt werden.  Die Quote bezieht sich auf das neu geschaffene Baurecht, das für Wohnungsbau vorgesehen ist. Der Anteil der Geschossfläche mit Bindung kann entweder als Mietwohnungen oder als Eigentumswohnungen umgesetzt werden.
  • Die Wohnungen sollen insbesondere einkommensschwächeren, ortsansässigen Personen zur Verfügung stehen. Auch Familien mit mehreren Kindern oder behinderte Menschen sollen bei der Vergabe berücksichtigt werden.
  • Die Miethöhe sowie die Kaufpreise orientieren sich an den durchschnittlichen Mietpreisen bzw. den durchschnittlichen Kaufpreisen unterer Preislage im jeweiligen Ortsteil in Taufkirchen (Vils).
  • Zehn Jahre sollen die Wohnungen preisgebunden bleiben. Nach dem Ende der Laufzeit entfallen die Bindungen; Mietsteigerungen sind aber nur entsprechend dem Mietrecht möglich.