Die stetig steigende Zahl der Bauanfragen in Kaufering – eine attraktiv gelegene Gemeinde im Landkreis Landsberg am Lech mit Bahnanschluss nach München – zeigt, dass der Siedlungsdruck in der Region die ländlichen Räume voll erreicht hat. Es soll neuer Wohnraum geschaffen werden und viele Eigentümer wünschen sich, das vorhandene Baurecht (gem. § 34 BauGB) auszunutzen. Gleichzeitig soll das Wachstum auf ein für die Infrastruktur verträgliches Maß begrenzt werden.
Der Marktgemeinderat hat für Kaufering-Dorf deshalb folgende allgemeine Planungsziele formuliert:
- Erhaltung des dörflichen Charakters
- Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen
- Moderate Nachverdichtung
- Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich
- Sicherung der Grünflächen
- Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft
Der PV hat einen Rahmenplan erstellt, der Leitlinien für die künftige bauliche Entwicklung in Kaufering-Dorf und den Umgang mit gegensätzlichen Interessen vorgibt. Dabei geht es zunächst darum, das vorhandene Wohnraumpotenzial auszunutzen. Neue Wohngebiete sind derzeit nicht vorgesehen.
Für die Ausarbeitung des Rahmenplans haben sich die PV Planer mit folgenden Fragen beschäftigt:
- Wie viele (zusätzliche) Einwohner verträgt der Ortsteil Kaufering-Dorf?
- Welche Bedeutung hat eine Bevölkerungszunahme für die Infrastruktur?
- Was sind dorfbildprägende gestalterische Merkmale? Wie wichtig sind sie und wo gehen sie einer optimalen Grundstücksausnutzung vor?
- In welchen Bereichen verhindert die unzureichende Erschließung eine Umnutzung und welche Bereiche sind dafür eher geeignet?
- Können ehemalige Hofstellen umgenutzt und in ihrem Charakter bewahrt bleiben?
- Wo verhindern weitere Restriktionen (z. B. Topografie, Außenbereich, Immissionen durch Verkehr oder Landwirtschaft) die Umnutzung?
Im Rahmenplan sind nun Bereiche unterschiedlicher Planungsdichten (Leit-GRZ) abgegrenzt. Der Erhalt der Kubaturen wird empfohlen. Er enthält zudem Leitlinien zur baulichen Gestaltung im Hinblick auf Dachform, Dachneigung, Dachfarbe, Dachaufbauten, Zäunen, Geländeveränderungen und Stützmauern.
Die Planer des PV kamen zusammen mit der Gemeinde zu folgenden Ergebnissen:
Eine Verdopplung der Einwohnerzahl, die bei der kompletten Ausnutzung des Baurechts nach § 34 BauGB zu erwarten wäre, erscheint zu hoch. Begrenzende Faktoren sind in erster Linie die vorhandenen Straßenquerschnitte.
Der Marktgemeinderat hatte bereits 2013 Aufstellungsbeschlüsse für acht Bebauungspläne in Kaufering Dorf gefasst. Nach Abschluss des Rahmenplans wurden die ersten beiden Bebauungspläne bereits begonnen. Festgesetzt werden das Maß der baulichen Dichte, die Wand- und Firsthöhen, die Anzahl der Wohneinheiten, die Stellung der Gebäude mittels Festsetzung von Baugrenzen und teilweise Baulinien sowie weitreichende Vorgaben zur baulichen Gestaltung und Mindestanforderung zur Grünordnung.