Tourismus

Datenstand: Oktober 2021
Veröffentlicht: Januar 2022

Reisebeschränkungen, Beherbergungsverbote, Lockdown – die Tourismusbranche ist von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Die meisten Hotels, Pensionen und Freizeiteinrichtungen blieben leer. Wir haben die Zahlen für die gesamte Region München für 2020 zusammengestellt sowie für die einzelnen Landkreise im Vergleich zu 2019. Und für 2021 führen wir die Übersicht weiter.

Gästeübernachtungen in der Region München 2021 im Vergleich zu 2019 und 2020

Ein Vergleich zeigt, dass sich die Zahlen der Gästeübernachtungen bis kurz vor dem ersten Lockdown im März 2020 noch genauso entwickelten wie im Jahr 2019 – sogar leicht darüber lagen. Der Einbruch erfolgte im März. Auch im Sommer 2020, der durch verstärkten Inlandstourismus den Ausgleich zu den Frühjahrszahlen bringen sollte, übernachteten nur halb so viel Gäste in der Region München wie im Vorjahr. Bedingt durch den zweiten Lockdown ab November / Dezember 2020 setzte sich der Trend nach unten zu Beginn des Jahres 2021 zunächst weiter fort.

Mit den zunehmenden Lockerungen steigen seit April 2021 die Zahlen wieder. Und ab dem 21. Mai 2021 durften viele Beherbergungsbetriebe in Bayern wieder Gäste begrüßen, sofern die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis eine Inzidenz von unter 100 aufwies. Die Gästeübernachtungen stiegen kontinuierlich, lagen über den Vorjahresmonaten, gingen im September zwar leicht zurück, stiegen aber im Oktober wieder etwas an. Das spiegelt allerdings lediglich einen Teil (etwa 76 Prozent) der Übernachtungen von der "Vor-Corona-Zeit" wider.

Gästeübernachtungen nach Landkreisen 2021 im Vergleich zu 2019 und 2020

Hinweis zur Datenqualität des Bayerischen Landesamts für Statistik

Aufgrund der Corona-Krise sind viele Auskunftspflichtige außerordentlich belastet. Dennoch ist gerade in der derzeitigen Situation der Bedarf an aktuellen Zahlen hoch, um Auswirkungen zu erkennen und Entscheidungen zur Krisenbewältigung zu treffen. Das Bayerische Landesamt für Statistik führt daher die Erhebungen wie gesetzlich vorgeschrieben durch, berücksichtigt aber die Belastungen der Meldepflichtigen in der Krise und verzichtet auf die Durchsetzung der Auskunftspflicht.

Dies hat zur Folge, dass im Rahmen der Erhebung teilweise Merkmale nicht wie gewohnt gesichert erfasst werden können. So können zum Beispiel Betriebsschließungen unbekannt sein oder Ungewissheit über den Umfang der Arbeitseinschränkungen bestehen. Die amtliche Statistik hat für solche Antwortausfälle Schätzungen vorgenommen. Dies wirkt sich allerdings auf die Qualität der Ergebnisse aus.