Windkraftgutachten Landkreis Erding


November 2011 bis August 2012

Mit dem Standortgutachten Windkraft im Landkreis Erding sollte im Jahr 2012 für alle Kommunen im Landkreis Erding eine einheitliche Planungsgrundlage für die Steuerung von Windkraftanlagen geschaffen und gewährleistet werden, dass aufgrund gemeinsam verabredeter Parameter Konzentrationsflächen für Windenergie im Landkreis ausgewiesen werden können, die einerseits einen Wildwuchs verhindern und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Das Gutachten wurde durch die Arbeitsgruppe „Windkraft“ begleitet, bestehend aus dem Landrat Martin Bayerstorfer und allen Bürgermeistern der Kommunen im Landkreis Erding. Die Beauftragung durch den Landkreis Erding erfolgte im November 2011. Im Dezember 2012 fand die Abfrage wichtiger Träger öffentlicher Belange zu möglichen Restriktionen für Windkraftanlagen statt. In insgesamt 4 Arbeitsgruppensitzungen von Januar bis Juli 2012 wurden die Standortkriterien erarbeitet und Zwischenergebnisse erörtert. Im Juli / August 2012 erfolgte eine Feinabstimmung einzelner Konzentrationsflächen und eine erste Vorstellung der Ergebnisse in den Kommunalvertretungen im Landkreis Erding.

Die Ermittlung der Konzentrationszonen erfolgte in einem dreistufigen Verfahren nach der Subtraktionsmethode, bei der nicht geeignete Flächen im Außenbereich sukzessive ausgeschlossen wurden. Dabei wird unterschieden in „harte Tabuzonen“ (= faktischer Ausschluss) und „weiche Tabuzonen“ (= planerische Konzeption). Zuletzt erfolgte eine Verträglichkeitsprüfung, also die Abschätzung der Verträglichkeit mit dem Artenschutz, Naturschutz und Regionalplan. Im Ergebnis stehen in sechs sogenannten „Clustern“ insgesamt 856 ha Fläche für Windkraft zur Verfügung. Die Bildung von Clustern folgt dem Ziel, Windkraftanlagen an geeigneten Stellen zu konzentrieren, um eine Verspargelung der Landschaft zu verhindern und ausreichende Abstände zum Schutz der Bürger zu gewährleisten. Gleichzeitig soll für die Windkraft der nötige Raum geschaffen werden, um einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Im Rahmen von insgesamt sechs Regionalkonferenzen in den Clustergemeinden erfolgt eine breit angelegte Information der Bevölkerung. Im Jahr 2013 wurde aus der Standortanalyse der Entwurf eines gemeindeübergreifenden sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft entwickelt, der ein das Aufstellungsverfahren durchlaufen hat. Diese Planung wurde nach Einführung der sog. 10-H-Regelung in das Baugesetzbuch nicht weitergeführt.

Ergebnisse

  • Fläche Landkreis Erding: 87.097 ha
  • Bezugsflächen: 8.459 ha
  • Potentialflächen: 1.166 ha
  • Fläche Konzentrationszonen: 950 ha
  • Flächenanteile im Verhältnis zur Landkreis-/Bezugsfläche: 1,1% / 11,2%