Rechtliche Neuerung Umweltbericht

Baurechtsnovelle 2017

Die Baurechtsnovelle von 2017 stellt deutlich gestiegene Anforderungen an den Umweltbericht im Bauleitplanverfahren. Ein komplexeres, tiefergehendes und erweitertes Prüfspektrum erhöht den Bearbeitungsaufwand erheblich. Für seine Mitglieder erarbeitet der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) fundierte Berichte.

Die Novelle führt das Schutzgut Fläche neu ein. Künftig wird die Inanspruchnahme von Boden nicht mehr nur qualitativ bewertet, sondern auch quantitativ analysiert, wie sich das Vorhaben auf die Umwelt auswirkt. Wichtige Aspekte dabei: der Flächenverbrauch und die Zerschneidung von zusammenhängenden Räumen.

Ist das Vorhaben anfällig für Unfälle und schwere Katastrophen?

Ein weiterer neuer Aspekte der Baurechtsnovelle: Das Vorhaben muss hinsichtlich seiner Anfälligkeit für Unfälle und schwere Katastrophen betrachtet werden.

Hierbei gibt es zwei mögliche Fälle:
  1. Das Vorhaben selbst ist anfällig, wenn etwa Betriebe in einem geplanten Industriegebiet mit gefährlichen Stoffen umgehen. In diesem Fall muss die Gemeinde darstellen, ob der Betrieb Mindestabstände einhält zu schutzbedürftigen Flächen, wie Wohnquartiere und Freizeitanlagen, oder zu öffentlich genutzten Gebäuden.
  2. Die Anfälligkeit ist auch gegeben, wenn innerhalb des Mindestabstands eines solchen Betriebes schutzbedürftige Gebiete errichtet werden. Hier muss die Gemeinde aufzeigen, welche Sicherheitsmaßnahmen ein risikofreies Heranrücken an den Betrieb ermöglichen.

Ebenfalls kann ein Bauvorhaben in der Nähe eines Überschwemmungsgebietes oder im Anflugssektor eines Flughafens dazu führen, es hinsichtlich seiner Anfälligkeit für Unfälle und schwere Katastrophen zu betrachten.

Umweltauswirkungen auf benachbarte Vorhaben

Des Weiteren sind im neuen Umweltbericht kumulierende Umweltauswirkungen mit benachbarten Vorhaben zu beleuchten. So könnte in sensiblen Gebieten eine Schwelle der Verträglichkeit überschritten werden, wenn zum Beispiel ein Hangbereich zunehmend bebaut wird und die Möglichkeiten der Niederschlagswasserversickerung zum Schutz von unten liegenden Grundstücken stark begrenzt sind.

Im Fokus: Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Insgesamt richtet sich der Fokus verstärkt auf das konkrete Vorhaben. Gerade bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen erfordert dies auch Aussagen über bau- und betriebsbedingte Auswirkungen. Dazu gehören beispielsweise mögliche Gefahren und Störungen durch den Betrieb einer Baustelle oder der erheblich zunehmende Lkw-Verkehr durch ein großes Gewerbegebiet.