9. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchberg-Süd“, Gemeinde Schondorf

13.02.2023

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung


9. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchberg-Süd“, Gemeinde Schondorf
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlass der Planung ist ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes im nördlichen Teil des Grundstücks Fl. Nr. 338/5, Gemarkung Unterschondorf. Planungsziel ist es, die Bebauung im Norden des Grundstückes zu ermöglichen, dazu soll das bisher im südlichen Grundstücksbereich befindliche Baufenster verschoben werden. Die Gemeinde Schondorf a. Ammersee befürwortet die geringe Änderung, um eine optimale Nutzung des Grundstückes zu ermöglichen. Daher hat sich die Gemeinde Schondorf a. Ammersee die Planung zu Eigen gemacht. Bei der gegenständlichen Bebauungsplanänderung handelt es sich um eine unselbständige Planänderung, d.h. die Festsetzungen der bisher im Plangebiet rechtsverbindlichen Festsetzungen gelten fort, sofern sie durch gegenständliche Änderung nicht geändert, ersetzt oder ergänzt werden. Die folgenden Planungsziele werden mit der Änderung verfolgt: Beibehaltung des der maßgeblichen gestalterischen Vorgaben, Verlagerung des Bauraumes nach Norden, Nutzbarmachung des südlichen Grundstücksbereiches als Gartenfläche, Überprüfung und Anpassung der Festsetzungen nach aktuellen rechtlichen Vorgaben, Erhaltung der bestehenden Eingrünung. Am 21.12.2022 wurde die erneute Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Gemäß § 13a i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit vom

14. Februar 2023 bis 14. März 2023

statt.

Die Unterlagen umfassen:

  • Bekanntmachung
  • 2. Entwurf Satzung mit Planzeichnung i.d.F. vom 21.12.2022
  • 2. Entwurf Begründung i.d.F. vom 21.12.2022
  • Datenschutzerklärung

Die Unterlagen können direkt bei der Gemeinde Schondorf unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.schondorf-ammersee.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene 

Bitte senden Sie Ihre Stellungsnahmen per E-Mail an folgende Adresse: m.goetz@pv-muenchen.de


Ansprechpartner in der Gemeinde

Simone Neß
 +49 (0)8192 9335-54 
 Nessvg@schondorf.de


Ansprechpartnerin im PV

Matthias Goetz
 +49 (0)89 53 98 02-62
  m.goetz@pv-muenchen.de