Gemeinde Maisach

Bebauungsplan Maisach-Ost, Südseite der Gemeinde Maisach, Lkr. Fürstenfeldbruck - Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Maisach hat beschlossen den Bebauungsplan Maisach-Ost, Südseite aufzustellen. Ziel ist die Ansiedlung von Flächen für Einzelhandel, Wertstoffhof, Bürgerhaus, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Mehrzweckhalle, Bauhoferweiterung und Sportfreiflächen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.06.2010 liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

06.08.2010 - 07.09.2010

im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zimmer Nr. E 08 öffentlich aus.

Die Unterlagen umfassen:


Hinweis: Sollte die Darstellung im Internet für Sie nicht ausreichen und Sie eine gedruckte Plandarstellung benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München in Verbindung.

Die umweltbezogenen Informationen werden im Umweltbericht zusammengefasst. Es liegen Informationen vor zu den Schutzgütern Natur und Landschaft, Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Mensch, Kultur und Sachgüter. Darüber hinaus liegt ein schalltechnisches Gutachten der Fa. Steger & Partner, München vor.

Zur fachlichen Erörterung der Bauleitpläne und zur Entgegennahme der Anregungen stehen Frau Meinhold, Zi. E 01 oder Herr Meßner, Zi. E 08 von der Bauverwaltung der Gemeinde Maisach, Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13.00 - 15.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 - 18.00 Uhr zur Verfügung. Anregungen können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 07.09.2010 dort eingebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Maisach, den 27.07.2010
 

Ansprechpartner:

Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
Matthias Beck
Tel.: 089 539 802 -62
m.beck@pv-muenchen.deSeitenanfang

 

 

   

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PV München