Gemeinde Eching am Ammersee, Lkr. Landsberg am Lech

Einbeziehungssatzung "Siedlerhof II, Fl.Nrn. 926/2, 926/3 sowie Teilflächen 581 und 926, Gemarkung Eching"

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Eching am Ammersee hat beschlossen die o.g. Einbeziehungssatzung aufzustellen. Um die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterung der dort vorhandenen Wohngebäude zu ermöglichen, ist die Einbeziehung dieser Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mittels einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB notwendig. Das Verfahren für die Satzung nach § 34 BauGB wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Siedlerhof II, Fl.Nrn. 926/2, 926/3 sowie Teilflächen 581 und 926, Gemarkung Eching" in der Fassung vom 30.03.2010, findet in der Zeit vom 12.05.2010 bis 14.06.2010 statt.

Die Unterlagen umfassen:


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Die Träger öffentlicher Belange werden gebeten, ihre Stellungnahme bei der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum (s.neudecker@pv-muenchen.de) abzugeben. Insbesondere bitten wir Sie, uns die Sie betreffenden Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu benennen.

Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme eingehen, so geht die Gemeinde Eching am Ammersee davon aus, dass die wahr zu nehmenden Belange nicht berührt werden oder erfüllt sind und nicht der weiteren Abwägung zu unterziehen sind.

Ansprechpartner beim Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

Sebastian Neudecker
Tel.: 089 - 539 802 - 66
Fax: 089 - 532 83 89
s.neudecker@pv-muenchen.de

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PV München