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Gemeinde Eching am Ammersee, Lkr. Landsberg am Lech
Bebauungsplan
„Einkaufszentrum", 2. Änderung;
Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde
Eching am Ammersee hat beschlossen den o.g. Bebauungsplan zu ändern.
Inhalt der Bebauungsplan-Änderung ist die Erhöhung der maximal zulässigen
Wandhöhe im östlichsten Teilbereich.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung
des Bebauungsplans „Einkaufszentrum" in der Fassung vom 11.05.2010,
findet in der Zeit vom 26.05.2010 bis 09.07.2010 statt.
Die Unterlagen
umfassen:
Hinweis:
Die Dokumente sind im PDF-Format gespeichert. Sollten Sie über kein
entsprechendes Anzeigeprogramm verfügen, können Sie das kostenlose
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herunterladen (auf den meisten Systemen bereits installiert). Sollte
die Darstellung im Internet für Sie nicht ausreichen und Sie eine
gedruckte Plandarstellung benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem
Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München
in Verbindung.
Die Träger öffentlicher Belange werden gebeten, ihre Stellungnahme bei der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum (s.neudecker@pv-muenchen.de) abzugeben.
Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme eingehen, so geht die Gemeinde Eching am Ammersee davon aus, dass die wahr zu nehmenden Belange nicht berührt werden oder erfüllt sind und nicht der weiteren Abwägung zu unterziehen sind.
Ansprechpartner beim Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
Sebastian Neudecker Tel.: 089 - 539 802 - 66 Fax: 089 - 532 83 89 s.neudecker@pv-muenchen.de
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