Gemeinde Eching am Ammersee, Lkr. Landsberg am Lech

Bebauungsplan „Einkaufszentrum", 2. Änderung;

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Eching am Ammersee hat beschlossen den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Inhalt der Bebauungsplan-Änderung ist die Erhöhung der maximal zulässigen Wandhöhe im östlichsten Teilbereich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Einkaufszentrum" in der Fassung vom 11.05.2010, findet in der Zeit vom 26.05.2010 bis 09.07.2010 statt.

Die Unterlagen umfassen:


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Die Träger öffentlicher Belange werden gebeten, ihre Stellungnahme bei der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum (s.neudecker@pv-muenchen.de) abzugeben.

Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme eingehen, so geht die Gemeinde Eching am Ammersee davon aus, dass die wahr zu nehmenden Belange nicht berührt werden oder erfüllt sind und nicht der weiteren Abwägung zu unterziehen sind.

Ansprechpartner beim Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

Sebastian Neudecker
Tel.: 089 - 539 802 - 66
Fax: 089 - 532 83 89
s.neudecker@pv-muenchen.de

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