Gemeinde Eching am Ammersee, Lkr. Landsberg am Lech

Bebauungsplan „Angerwiesenweg-Ost", 1. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Eching am Ammersee hat am 11.05.2010 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Angerwiesenweg-Ost" beschlossen. Inhalt der Bebauungsplan-Änderung ist die geringfügige Verschiebung von Baugrenzen im nordöstlichen Teilbereich.

Das Verfahren wird gem. § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an o.g. Bauleitplanung findet in der Zeit vom 26.05.2010 bis 09.07.2010 statt.

Die Unterlagen umfassen:


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Die Träger öffentlicher Belange werden gebeten, ihre Stellungnahme bei der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum (s.neudecker@pv-muenchen.de) abzugeben. Insbesondere bitten wir Sie, uns die Sie betreffenden Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu benennen.

Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme eingehen, so geht die Gemeinde Eching am Ammersee davon aus, dass die wahr zu nehmenden Belange nicht berührt werden oder erfüllt sind und nicht der weiteren Abwägung zu unterziehen sind.

Ansprechpartner beim Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

Sebastian Neudecker
Tel.: 089 - 539 802 - 66
Fax: 089 - 532 83 89
s.neudecker@pv-muenchen.de

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PV München